Die Krankenzusatzversicherung der Janitos Versicherung im Tarif JA Stationär plus ersetzt zu 100 % zahlreiche stationäre Aufwendungen – vom Ein- oder Zweibettzimmer über privatärztliche Behandlung, Begleitperson bei Kindern, vor- und nachstationäre Behandlung bis hin zu ambulanten Operationen, Transportkosten und Leistungen bei stationärer Behandlung im Ausland.
2.1. Unterkunft
Ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für gesondert berechenbare Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer.
Werden keine zusätzlichen Aufwendungen für ein Ein- oder Zweibettzimmer geltend gemacht
2.2. Privatärztliche Behandlung
Ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für gesondert berechenbare ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung).
Werden keine zusätzlichen Aufwendungen für gesonderte privatärztliche Behandlung geltend gemacht
2.3. Begleitperson bei Kindern
Ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung eines Elternteils
2.4. Vor- und nachstationäre Behandlung
Ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen im Rahmen einer vor- und nachstationären Behandlung im Krankenhaus nach § 115 a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
Vorstationäre Behandlung ist die Behandlung zur Klärung der Erforderlichkeit oder zur Vorbereitung einer vollstationären Krankenhausbehandlung. Nachstationäre Behandlung ist die Behandlung zur Sicherung oder Festigung des Behandlungserfolges im Anschluss an eine vollstationäre Krankenhausbehandlung.
- Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt.
- Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
2.5. Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
Ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen für die ambulant unmittelbar vor oder nach einer vollstationären Krankenhausbehandlung durchgeführte einmalige Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
2.6. Ambulante Operationen
Ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen für ambulante Operationen im Krankenhaus
2.7. Allgemeine Krankenhausleistungen
Ersetzt werden 100 % der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen in Deutschland
Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen sind insbesondere Krankenhauskosten (Unterbringung im Mehrbettzimmer
2.8. Transportkosten
Ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für einen Krankentransport bis zu 100 km
2.9. Ausland
Bei stationärer Behandlung im Ausland besteht Versicherungsschutz ausschließlich für Leistungen nach den Ziffern 2.1 bis 2.4 und 2.8. Der Ersatz von Aufwendungen für ein Ein- oder Zweibettzimmer und für vereinbarte privatärztliche Behandlung ist begrenzt auf die Aufwendungen
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif übernimmt in vielen Bereichen rund um einen Krankenhausaufenthalt die vollen Aufwendungen – etwa für ein besseres Zimmer, die privatärztliche Behandlung und die Betreuung durch einen Elternteil bei Kindern. Auch Behandlungen vor und nach dem stationären Aufenthalt, ambulante Operationen im Krankenhaus, allgemeine Krankenhausleistungen sowie ein Krankentransport sind in bestimmtem Umfang abgedeckt. Für Behandlungen im Ausland gelten eigene Regeln. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Wird die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer übernommen?
Ja, ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für gesondert berechenbare Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer.
Sind Transportkosten mitversichert?
Ja, ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für einen Krankentransport bis zu 100 km.
Wie lange sind vor- und nachstationäre Behandlungen begrenzt?
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
Welche Leistungen gelten bei stationärer Behandlung im Ausland?
Bei stationärer Behandlung im Ausland besteht Versicherungsschutz ausschließlich für Leistungen nach den Ziffern 2.1 bis 2.4 und 2.8. Der Ersatz von Aufwendungen für ein Ein- oder Zweibettzimmer und für vereinbarte privatärztliche Behandlung ist begrenzt auf die Aufwendungen.
Werden auch ambulante Operationen erstattet?
Ja, ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen für ambulante Operationen im Krankenhaus.
Dokumentversion: 2012.12