In der Krankenzusatzversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Tarif JA Stationär plus folgendes für Sonstige Bestimmungen:
Die Aufwendungen für gesondert berechnete privatärztliche Leistungen werden ersetzt
Die Leistungen der GKV müssen auf den eingereichten Kostenbelegen bestätigt und die Höhe angerechneter Leistungen aus einem vereinbarten Selbstbehalt nach § 53 SGB V angegeben sein.
Vereinbarte Selbstbehalte nach § 53 SGB V gelten als Leistungen der GKV und werden nicht ersetzt.
Dokumentversion: 2012.12
Die Aufwendungen für gesondert berechnete privatärztliche Leistungen werden ersetzt
Die Leistungen der GKV müssen auf den eingereichten Kostenbelegen bestätigt und die Höhe angerechneter Leistungen aus einem vereinbarten Selbstbehalt nach § 53 SGB V angegeben sein.
Vereinbarte Selbstbehalte nach § 53 SGB V gelten als Leistungen der GKV und werden nicht ersetzt.
Dokumentversion: 2012.12