Mit dem Tarif JA Stationär plus der Janitos Versicherung werden im Krankenhaus zahlreiche Aufwendungen zu 100 % ersetzt – vom Ein- oder Zweibettzimmer über privatärztliche Behandlung bis hin zu vor- und nachstationären Leistungen, ambulanten Operationen, Transportkosten und Behandlungen im Ausland.
2.1. Unterkunft
Ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für gesondert berechenbare Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer.
Werden keine zusätzlichen Aufwendungen für ein Ein- oder Zweibettzimmer geltend gemacht
2.2. Privatärztliche Behandlung
Ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für gesondert berechenbare ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung).
Werden keine zusätzlichen Aufwendungen für gesonderte privatärztliche Behandlung geltend gemacht
2.3. Begleitperson bei Kindern
Ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung eines Elternteils
2.4. Vor- und nachstationäre Behandlung
Ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen im Rahmen einer vor- und nachstationären Behandlung im Krankenhaus nach § 115 a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
Vorstationäre Behandlung ist die Behandlung zur Klärung der Erforderlichkeit oder zur Vorbereitung einer vollstationären Krankenhausbehandlung. Nachstationäre Behandlung ist die Behandlung zur Sicherung oder Festigung des Behandlungserfolges im Anschluss an eine vollstationäre Krankenhausbehandlung.
- Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt.
- Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
2.5. Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
Ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen für die ambulant unmittelbar vor oder nach einer vollstationären Krankenhausbehandlung durchgeführte einmalige Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
2.6. Ambulante Operationen
Ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für gesondert berechenbare privatärztliche Leistungen für ambulante Operationen im Krankenhaus
2.7. Allgemeine Krankenhausleistungen
Ersetzt werden 100 % der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen in Deutschland
Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen sind insbesondere Krankenhauskosten (Unterbringung im Mehrbettzimmer
2.8. Transportkosten
Ersetzt werden 100 % der Aufwendungen für einen Krankentransport bis zu 100 km
2.9. Ausland
Bei stationärer Behandlung im Ausland besteht Versicherungsschutz ausschließlich für Leistungen nach den Ziffern 2.1 bis 2.4 und 2.8. Der Ersatz von Aufwendungen für ein Ein- oder Zweibettzimmer und für vereinbarte privatärztliche Behandlung ist begrenzt auf die Aufwendungen
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif übernimmt bei einem Krankenhausaufenthalt eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen, die über die reine Grundversorgung hinausgehen. Dazu zählen etwa die Unterbringung in einem besseren Zimmer, die Behandlung durch einen Privatarzt sowie Leistungen im Umfeld des stationären Aufenthalts, etwa vorher, nachher oder auf dem Transportweg. Auch für Behandlungen im Ausland gibt es in bestimmtem Umfang Schutz. Diese Beschreibung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wird die Unterbringung im Einbettzimmer übernommen?
Es werden 100 % der Aufwendungen für gesondert berechenbare Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer ersetzt.
Ist die privatärztliche Behandlung abgedeckt?
Ja, es werden 100 % der Aufwendungen für gesondert berechenbare ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung) ersetzt.
Wie lange ist die vor- und nachstationäre Behandlung begrenzt?
Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
Bis zu welcher Entfernung werden Transportkosten übernommen?
Es werden 100 % der Aufwendungen für einen Krankentransport bis zu 100 km ersetzt.
Welche Leistungen gelten bei stationärer Behandlung im Ausland?
Bei stationärer Behandlung im Ausland besteht Versicherungsschutz ausschließlich für Leistungen nach den Ziffern 2.1 bis 2.4 und 2.8. Der Ersatz von Aufwendungen für ein Ein- oder Zweibettzimmer und für vereinbarte privatärztliche Behandlung ist begrenzt auf die Aufwendungen.
Dokumentversion: 2012.12