In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Balance folgendes für Ableitungsrohre außerhalb von Gebäuden / außerhalb des Versicherungsgrundstücks:
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2010 sind frostbedingteund sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, der Entsorgung versicherter Gebäuden oder Anlagen dienen und soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr dafür trägt, mitversichert.
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2010 sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren, die außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind, der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr dafür trägt, mitversichert .
Zusätzlich zu dem vertraglich in der Police genannten, vereinbarten Selbstbehalt gilt je Schadenfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,Euro als vereinbart. Diese vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt, sofern das versicherte Gebäude zum Zeitpunkt der Antragsstellung maximal 10 Jahre alt ist oder ein ordnungsgemäß durchgeführter Dichtigkeitsnachweis zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorgelegt wird. Für den Nachweis ist zumindest eine vereinfachte Dichtheitsprüfung (DR2) nach DIN 198630 erforderlich.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,Euro begrenzt.
C Weitere Gefahren Erweiterungen
Sofern die Gefahr Elementar beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert ist, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
Dokumentversion: 2022.05
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2010 sind frostbedingteund sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, der Entsorgung versicherter Gebäuden oder Anlagen dienen und soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr dafür trägt, mitversichert.
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2010 sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren, die außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind, der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr dafür trägt, mitversichert .
Zusätzlich zu dem vertraglich in der Police genannten, vereinbarten Selbstbehalt gilt je Schadenfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,Euro als vereinbart. Diese vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt, sofern das versicherte Gebäude zum Zeitpunkt der Antragsstellung maximal 10 Jahre alt ist oder ein ordnungsgemäß durchgeführter Dichtigkeitsnachweis zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorgelegt wird. Für den Nachweis ist zumindest eine vereinfachte Dichtheitsprüfung (DR2) nach DIN 198630 erforderlich.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,Euro begrenzt.
C Weitere Gefahren Erweiterungen
Sofern die Gefahr Elementar beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert ist, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
Dokumentversion: 2022.05