In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Balance folgendes für Schmor/ Sengschäden:
In Ergänzung zu Abschnitt A § 1 Nr. 1 a) VGB 2010 und abweichend von Abschnitt A § 2 Nr. 6 b) VGB 2010 leistet der Versicherer Entschädigung für Schmorund Sengschäden, die an versicherten Sachen entstehen.
Zusätzlich zu dem vertraglich in der Police genannten, vereinbarten Selbstbehalt gilt je Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,Euro vereinbart.
Dokumentversion: 2022.05
In Ergänzung zu Abschnitt A § 1 Nr. 1 a) VGB 2010 und abweichend von Abschnitt A § 2 Nr. 6 b) VGB 2010 leistet der Versicherer Entschädigung für Schmorund Sengschäden, die an versicherten Sachen entstehen.
Zusätzlich zu dem vertraglich in der Police genannten, vereinbarten Selbstbehalt gilt je Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,Euro vereinbart.
Dokumentversion: 2022.05