In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Balance folgendes für Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren von Schwimmbecken, Klima, Wärmepumpen,:
Fußbodenheizungsund Solarheizungsanlagen
(1) In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 1 a) VGB 2010 sind innerhalb versicherter Gebäude frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren von Schwimmbecken, Klima, Wärmepumpen, Fußbodenheizungsund Solarheizungsanlagen versichert.
(2) In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 1 b) VGB 2010 sind innerhalb versicherter Gebäude frostbedingte Schäden an sonstigen Einrichtungen von Schwimmbecken, Klima, Wärmepumpen, Fußbodenheizungsund Solarheizungsanlagen versichert.
(3) In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2010 sind außerhalb versicherter Gebäude frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren von Schwimmbecken, Klima, Wärmepumpen, Fußbodenheizungsund Solarheizungsanlagen versichert, soweit diese Rohre der Versorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Dokumentversion: 2022.05
Fußbodenheizungsund Solarheizungsanlagen
(1) In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 1 a) VGB 2010 sind innerhalb versicherter Gebäude frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren von Schwimmbecken, Klima, Wärmepumpen, Fußbodenheizungsund Solarheizungsanlagen versichert.
(2) In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 1 b) VGB 2010 sind innerhalb versicherter Gebäude frostbedingte Schäden an sonstigen Einrichtungen von Schwimmbecken, Klima, Wärmepumpen, Fußbodenheizungsund Solarheizungsanlagen versichert.
(3) In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2010 sind außerhalb versicherter Gebäude frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren von Schwimmbecken, Klima, Wärmepumpen, Fußbodenheizungsund Solarheizungsanlagen versichert, soweit diese Rohre der Versorgung der versicherten Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Dokumentversion: 2022.05