In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Balance folgendes für Innere Unruhen:
Abweichend von Abschnitt A § 1 Nr. 2 b) VGB 2010 leistet der Versicherer für Schäden durch Innere Unruhen, sofern das versicherte Gebäude unmittelbar durch Gewaltanwendung im Zusammenhang mit Inneren Unruhen zerstört oder beschädigt wird.
Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben.
Eingeschlossen sind auch unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen.
Nicht versichert sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.
Dokumentversion: 2022.05
Abweichend von Abschnitt A § 1 Nr. 2 b) VGB 2010 leistet der Versicherer für Schäden durch Innere Unruhen, sofern das versicherte Gebäude unmittelbar durch Gewaltanwendung im Zusammenhang mit Inneren Unruhen zerstört oder beschädigt wird.
Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben.
Eingeschlossen sind auch unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen.
Nicht versichert sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen.
Dokumentversion: 2022.05