In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Balance folgendes für Wasserzuleitungsund Heizungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück:
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2010 sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungsund Heizungsrohren versichert, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, aber nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,Euro begrenzt.
Nicht versichert sind diese genannten Rohre, wenn sie ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Dokumentversion: 2022.05
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 2 VGB 2010 sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungsund Heizungsrohren versichert, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, aber nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,Euro begrenzt.
Nicht versichert sind diese genannten Rohre, wenn sie ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Dokumentversion: 2022.05