In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Balance folgendes für Mehrkosten aufgrund behördlichen Auflagen:
Gemäß Abschnitt A § 8 Nr. 1 VGB 2010 ersetzt der Versicherer die tatsächlich entstandenen Mehrkosten infolge von Veränderungen der öffentlichrechtlichen Vorschriften (Gesetze und Verordnungen), die zwischen Errichtung bzw. letztmaliger genehmigungspflichtiger Baumaßnahme am betroffenen Gebäudeteil und dem Versicherungsfall in Kraft getreten sind.
Dokumentversion: 2022.05
Gemäß Abschnitt A § 8 Nr. 1 VGB 2010 ersetzt der Versicherer die tatsächlich entstandenen Mehrkosten infolge von Veränderungen der öffentlichrechtlichen Vorschriften (Gesetze und Verordnungen), die zwischen Errichtung bzw. letztmaliger genehmigungspflichtiger Baumaßnahme am betroffenen Gebäudeteil und dem Versicherungsfall in Kraft getreten sind.
Dokumentversion: 2022.05