In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Balance folgendes für Gärtnerische Anlagen:
In Ergänzung zu Abschnitt A § 7 VGB 2010 ersetzt der Versicherer je Versicherungsfall die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Wiederherstellung von gärtnerischen Anlagen (Blumen, Sträucher, Büsche und Grasflächen mit Ausnahme von Bäumen) auf dem Versicherungsgrundstück, die aufgrund einer genannten Gefahr unter Abschnitt A § 2 (Brand, Blitzschlag), § 3 (Leitungswasser) oder § 4 (Sturm) mit Ausnahme von Hagel so stark beschädigt wurden, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Bäume und bereits abgestorbene Pflanzen sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Nicht versichert sind Bepflanzungen und Pflanzen, für die der Versicherungsnehmer nicht die Gefahr trägt (z. B. Pflanzen von Mietern, öffentliche Wege).
Die den Schaden verursachende Gefahr muss zum Schadenzeitpunkt im Vertrag versichert sein.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000,Euro begrenzt.
Dokumentversion: 2022.05
In Ergänzung zu Abschnitt A § 7 VGB 2010 ersetzt der Versicherer je Versicherungsfall die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Wiederherstellung von gärtnerischen Anlagen (Blumen, Sträucher, Büsche und Grasflächen mit Ausnahme von Bäumen) auf dem Versicherungsgrundstück, die aufgrund einer genannten Gefahr unter Abschnitt A § 2 (Brand, Blitzschlag), § 3 (Leitungswasser) oder § 4 (Sturm) mit Ausnahme von Hagel so stark beschädigt wurden, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Bäume und bereits abgestorbene Pflanzen sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Nicht versichert sind Bepflanzungen und Pflanzen, für die der Versicherungsnehmer nicht die Gefahr trägt (z. B. Pflanzen von Mietern, öffentliche Wege).
Die den Schaden verursachende Gefahr muss zum Schadenzeitpunkt im Vertrag versichert sein.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000,Euro begrenzt.
Dokumentversion: 2022.05