In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Balance folgendes für Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes:
(1) Wasseraustritt aus Regenfallrohren innerhalb des Gebäudes
In Abweichung von Abschnitt A § 3 Nr. 4 a) aa) VGB 2010 gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
(2) Frostbedingte und sonstige Bruchschäden
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 1 a) VGB 2010 sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren versichert.
(3) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,Euro begrenzt.
Dokumentversion: 2022.05
(1) Wasseraustritt aus Regenfallrohren innerhalb des Gebäudes
In Abweichung von Abschnitt A § 3 Nr. 4 a) aa) VGB 2010 gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
(2) Frostbedingte und sonstige Bruchschäden
In Ergänzung zu Abschnitt A § 3 Nr. 1 a) VGB 2010 sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren versichert.
(3) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,Euro begrenzt.
Dokumentversion: 2022.05