In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Balance folgendes für Mietverlust für gewerblich genutzte Räume:
In Ergänzung zu Abschnitt A § 9 Nr. 3 VGB 2010 ersetzt der Versicherer
(1) den Mietausfall einschließlich etwaiger fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter von Gewerberäumen infolge eines Versicherungsfalles kraft Gesetzes oder nach dem Mietvertrag berechtigt sind, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern,
(2) den ortsüblichen Mietwert von Gewerberäumen, die der Versicherungsnehmer selbst nutzt und die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind, falls dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen etwa benutzbar gebliebenen Teil der gewerblich genutzten Räume nicht zugemutet werden kann, höchstens jedoch für 24 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
Abschnitt A § 9 Nr. 2 a) und b) VGB 2010 gilt analog.
Dokumentversion: 2022.05
In Ergänzung zu Abschnitt A § 9 Nr. 3 VGB 2010 ersetzt der Versicherer
(1) den Mietausfall einschließlich etwaiger fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter von Gewerberäumen infolge eines Versicherungsfalles kraft Gesetzes oder nach dem Mietvertrag berechtigt sind, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern,
(2) den ortsüblichen Mietwert von Gewerberäumen, die der Versicherungsnehmer selbst nutzt und die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind, falls dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen etwa benutzbar gebliebenen Teil der gewerblich genutzten Räume nicht zugemutet werden kann, höchstens jedoch für 24 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
Abschnitt A § 9 Nr. 2 a) und b) VGB 2010 gilt analog.
Dokumentversion: 2022.05