In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Balance folgendes für Aufräumkosten für Bäume:
In Ergänzung zu Abschnitt A § 7 VGB 2010 ersetzt der Versicherer je Versicherungsfall die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung von umgestürzten Bäumen auf dem Versicherungsgrundstück, die aufgrund einer unter Abschnitt A § 2 (Brand, Blitzschlag), § 3 (Leitungswasser) oder § 4 (Sturm/Hagel) genannten Gefahr beschädigt wurden und eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Bereits abgestorbene Bäume sowie die Neubepflanzung sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000,Euro begrenzt.
Dokumentversion: 2022.05
In Ergänzung zu Abschnitt A § 7 VGB 2010 ersetzt der Versicherer je Versicherungsfall die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung von umgestürzten Bäumen auf dem Versicherungsgrundstück, die aufgrund einer unter Abschnitt A § 2 (Brand, Blitzschlag), § 3 (Leitungswasser) oder § 4 (Sturm/Hagel) genannten Gefahr beschädigt wurden und eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Bereits abgestorbene Bäume sowie die Neubepflanzung sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000,Euro begrenzt.
Dokumentversion: 2022.05