In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Balance folgendes für FeuerRohbau:
Leistungsumfang und Dauer der beitragsfreien Feuerrohbauversicherung.
In Ergänzung zu Abschnitt A § 1 Nr. 1 a) und Abschnitt A § 2 Nr. 1 VGB 2010 sind die im Versicherungsschein genannten Gebäude und die zu ihrer Errichtung notwendigen, auf dem versicherten Baugrundstück befindlichen Baustoffe, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt, während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung, längstens für 24 Monate ab Versicherungsbeginn, gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung versichert.
Der eventuell vereinbarte Versicherungsschutz gegen die Gefahren Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel sowie für die Zusatzpakete Glasversicherung, Elementarschadenversicherung, Erneuerbare Energien, Allgefahrenversicherung, Multi-Garantie und Hausschutzbrief tritt erst in Kraft, wenn das versicherte Gebäude bezugsfertig ist. Bezugsfertig ist ein Gebäude dann, wenn zur Bewohnbarkeit nur noch die beweglichen Gegenstände wie z. B. Möbel fehlen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer den Zeitpunkt der bezugsfertigen Erstellung der Gebäude unverzüglich mitzuteilen. Mit diesem Zeitpunkt endet die beitragsfreie Feuerrohbauversicherung und beginnt die Wohngebäudeversicherung, sofern der Versicherungsnehmer nicht etwas anderes mit dem Versicherer vereinbart hat.
Für die Ermittlung der Entschädigung aus diesem Versicherungsschutz gelten die Vorschriften der beantragten und abgeschlossenen Wohngebäudeversicherung (siehe Abschnitt A §11 und Abschnitt B §2, §10 VGB 2010).
Dokumentversion: 2022.05
Leistungsumfang und Dauer der beitragsfreien Feuerrohbauversicherung.
In Ergänzung zu Abschnitt A § 1 Nr. 1 a) und Abschnitt A § 2 Nr. 1 VGB 2010 sind die im Versicherungsschein genannten Gebäude und die zu ihrer Errichtung notwendigen, auf dem versicherten Baugrundstück befindlichen Baustoffe, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt, während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung, längstens für 24 Monate ab Versicherungsbeginn, gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung versichert.
Der eventuell vereinbarte Versicherungsschutz gegen die Gefahren Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel sowie für die Zusatzpakete Glasversicherung, Elementarschadenversicherung, Erneuerbare Energien, Allgefahrenversicherung, Multi-Garantie und Hausschutzbrief tritt erst in Kraft, wenn das versicherte Gebäude bezugsfertig ist. Bezugsfertig ist ein Gebäude dann, wenn zur Bewohnbarkeit nur noch die beweglichen Gegenstände wie z. B. Möbel fehlen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer den Zeitpunkt der bezugsfertigen Erstellung der Gebäude unverzüglich mitzuteilen. Mit diesem Zeitpunkt endet die beitragsfreie Feuerrohbauversicherung und beginnt die Wohngebäudeversicherung, sofern der Versicherungsnehmer nicht etwas anderes mit dem Versicherer vereinbart hat.
Für die Ermittlung der Entschädigung aus diesem Versicherungsschutz gelten die Vorschriften der beantragten und abgeschlossenen Wohngebäudeversicherung (siehe Abschnitt A §11 und Abschnitt B §2, §10 VGB 2010).
Dokumentversion: 2022.05