In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Balance folgendes für Weiteres Gebäudezubehör:
Gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 1 VGB 2010 gilt Gebäudezubehör, welches sich im Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist und der Instandhaltung bzw. der überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dient, als mitversichert. In Erweiterung dazu gelten ebenfalls als Gebäudezubehör:
• Gemeinschaftswaschmaschinen und trockner,
• Brennstoffvorräte für Sammelheizungen,
• Sachen, die künftig in das Gebäude eingefügt werden sollen (z. B. Vorräte an Fliesen, Bodenbelägen, Tapeten),
• mit dem Gebäude oder Grundstück fest verbundene Ladestationen für Elektroautos und andere batteriebetriebene Fahrzeuge.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000,Euro begrenzt.
Dokumentversion: 2022.05
Gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 1 VGB 2010 gilt Gebäudezubehör, welches sich im Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist und der Instandhaltung bzw. der überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dient, als mitversichert. In Erweiterung dazu gelten ebenfalls als Gebäudezubehör:
• Gemeinschaftswaschmaschinen und trockner,
• Brennstoffvorräte für Sammelheizungen,
• Sachen, die künftig in das Gebäude eingefügt werden sollen (z. B. Vorräte an Fliesen, Bodenbelägen, Tapeten),
• mit dem Gebäude oder Grundstück fest verbundene Ladestationen für Elektroautos und andere batteriebetriebene Fahrzeuge.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000,Euro begrenzt.
Dokumentversion: 2022.05