In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Balance folgendes für Grobe Fahrlässigkeit:
(1) Abweichend von Abschnitt B § 16 VGB 2010 nimmt der Versicherer, sofern der Versicherungsnehmer oder einer seiner Repräsentanten den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt haben, keine Kürzung der Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers vor.
(2) Verletzt der Versicherungsnehmer grob fahrlässig eine Obliegenheit nach Abschnitt B § 8 Nr. 1 a) VGB 2010, so nimmt der Versicherer abweichend von Abschnitt B § 8 Nr. 3 a) VGB 2010 nur für den Teil des Schadens eine Kürzung der Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers vor, der 5 Prozent der Versicherungssumme übersteigt. (Versicherungssumme 1914 multipliziert mit dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalles für den Vertrag geltenden Anpassungsfaktor)
Dokumentversion: 2022.05
(1) Abweichend von Abschnitt B § 16 VGB 2010 nimmt der Versicherer, sofern der Versicherungsnehmer oder einer seiner Repräsentanten den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt haben, keine Kürzung der Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers vor.
(2) Verletzt der Versicherungsnehmer grob fahrlässig eine Obliegenheit nach Abschnitt B § 8 Nr. 1 a) VGB 2010, so nimmt der Versicherer abweichend von Abschnitt B § 8 Nr. 3 a) VGB 2010 nur für den Teil des Schadens eine Kürzung der Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers vor, der 5 Prozent der Versicherungssumme übersteigt. (Versicherungssumme 1914 multipliziert mit dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalles für den Vertrag geltenden Anpassungsfaktor)
Dokumentversion: 2022.05