In der Wohngebäudeversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Balance folgendes für Versicherungsschutz bei Versichererwechsel:
Tritt nach einem Wechsel des Gebäudeversicherers ein Schaden ein, dessen genauen Zeitpunkt des Schadeneintritts der Versicherungsnehmer auch durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, so tritt die Janitos Versicherung AG in die Schadenregulierung ein, wenn der Eingang der Schadenmeldung in die Vertragslaufzeit (gem. Abschnitt B § 2 VGB 2010) der Janitos Versicherung AG fällt.
Sofern sich herausstellt, dass der Schadenfall bereits einem anderen Versicherer gemeldet wurde, behält sich die Janitos Versicherung AG Regressansprüche gegen diesen vor.
F Zusätzlich versicherte Sachen
Dokumentversion: 2022.05
Tritt nach einem Wechsel des Gebäudeversicherers ein Schaden ein, dessen genauen Zeitpunkt des Schadeneintritts der Versicherungsnehmer auch durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, so tritt die Janitos Versicherung AG in die Schadenregulierung ein, wenn der Eingang der Schadenmeldung in die Vertragslaufzeit (gem. Abschnitt B § 2 VGB 2010) der Janitos Versicherung AG fällt.
Sofern sich herausstellt, dass der Schadenfall bereits einem anderen Versicherer gemeldet wurde, behält sich die Janitos Versicherung AG Regressansprüche gegen diesen vor.
F Zusätzlich versicherte Sachen
Dokumentversion: 2022.05