In der Privat-Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Ausschlüsse:
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden:
2.1. durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige geleistete Leistungen;
2.2. aus planender, beratender, bauoder montageleitender, prüfender oder gutachterlichen Tätigkeit;
2.3. aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
2.4. aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
2.5. aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
2.6. aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasingoder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;
2.7. aus Rationalisierung und Automatisierung;
2.8. aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie aus Kartell oder Wettbewerbsrechts;
2.9. aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vorund Kostenanschlägen;
2.10. aus Pflichtverletzung, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leistungsund Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
2.11. aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung;
2.12. aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
2.13. durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Dokumentversion: 2016.02
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden:
2.1. durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrage oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige geleistete Leistungen;
2.2. aus planender, beratender, bauoder montageleitender, prüfender oder gutachterlichen Tätigkeit;
2.3. aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
2.4. aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
2.5. aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
2.6. aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasingoder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;
2.7. aus Rationalisierung und Automatisierung;
2.8. aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie aus Kartell oder Wettbewerbsrechts;
2.9. aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vorund Kostenanschlägen;
2.10. aus Pflichtverletzung, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leistungsund Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
2.11. aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung;
2.12. aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
2.13. durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Dokumentversion: 2016.02