In der Privat-Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Beginn des Versicherungsschutzes, Prämie und Versicherungssteuer:
8.1 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie rechtzeitig im Sinne von Ziff. 9.1 zahlt.
8.2 Die Prämien können je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag (Einmalprämie), durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahresoder Jahresprämien (laufende Prämien) entrichtet werden. Die Versicherungsperiode umfasst bei unterjähriger Prämienzahlung entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.
8.3 Die in Rechnung gestellte Prämie enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Dokumentversion: 2016.02
8.1 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie rechtzeitig im Sinne von Ziff. 9.1 zahlt.
8.2 Die Prämien können je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag (Einmalprämie), durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahresoder Jahresprämien (laufende Prämien) entrichtet werden. Die Versicherungsperiode umfasst bei unterjähriger Prämienzahlung entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.
8.3 Die in Rechnung gestellte Prämie enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Dokumentversion: 2016.02