In der Privat-Haftpflichtversicherung der Janitos Versicherung gilt folgendes für Vermögensschaden, Abhandenkommen von Sachen:
Dieser Versicherungsschutz kann durch besondere Vereinbarung erweitert werden auf die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen
2.1. Vermögensschäden, die weder durch Personennoch durch Sachschäden entstanden sind;
2.2. Schäden durch Abhandenkommen von Sachen; hierauf finden dann die Bestimmungen über Sachschäden Anwendung.
Dokumentversion: 2016.02
Dieser Versicherungsschutz kann durch besondere Vereinbarung erweitert werden auf die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen
2.1. Vermögensschäden, die weder durch Personennoch durch Sachschäden entstanden sind;
2.2. Schäden durch Abhandenkommen von Sachen; hierauf finden dann die Bestimmungen über Sachschäden Anwendung.
Dokumentversion: 2016.02