In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Best Selection folgendes für Diebstahl aus verschlossenen Kfz, Anhängern, KfzDachboxen sowie Wasserfahrzeugen:
Mitversichert ist der Diebstahl von versicherten Sachen
• aus dem verschlossenen Innenoder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs (einschließlich Wohnmobil), dem verschlossenen Anhänger oder aus der auf das Fahrzeug montierten verschlossenen KfzDachbox.
• aus dem mit mindestens einem Sicherheitsschloss verschlossenen Innenraum eines Wasserfahrzeugs.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass es sich um fest umschlossene Behältnisse handelt, die vom Täter aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurden. Darunter fällt explizit auch das Aufschneiden oder Aufschlitzen von Cabriodächern. Eine Abdeckung mit Planen, Persenningen oder Ähnlichem gilt dagegen nicht als feste Umschließung.
Für elektrische, elektronische und optische Geräte besteht Versicherungsschutz nur, sofern sie sich zum Zeitpunkt des Diebstahls im Innenoder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs befanden und von außen für den Täter nicht sichtbar waren.
Die Entschädigung für elektrische, elektronische und optische Geräte ist je Versicherungsfall auf maximal EUR 250 begrenzt.
Grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Wertsachen inkl. Bargeld.
Der Versicherungsschutz gilt auch bei einer nachgewiesenen Totalentwendung eines Kraftfahrzeugs.
Dokumentversion: 2024.07
Mitversichert ist der Diebstahl von versicherten Sachen
• aus dem verschlossenen Innenoder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs (einschließlich Wohnmobil), dem verschlossenen Anhänger oder aus der auf das Fahrzeug montierten verschlossenen KfzDachbox.
• aus dem mit mindestens einem Sicherheitsschloss verschlossenen Innenraum eines Wasserfahrzeugs.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass es sich um fest umschlossene Behältnisse handelt, die vom Täter aufgebrochen oder gewaltsam geöffnet wurden. Darunter fällt explizit auch das Aufschneiden oder Aufschlitzen von Cabriodächern. Eine Abdeckung mit Planen, Persenningen oder Ähnlichem gilt dagegen nicht als feste Umschließung.
Für elektrische, elektronische und optische Geräte besteht Versicherungsschutz nur, sofern sie sich zum Zeitpunkt des Diebstahls im Innenoder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs befanden und von außen für den Täter nicht sichtbar waren.
Die Entschädigung für elektrische, elektronische und optische Geräte ist je Versicherungsfall auf maximal EUR 250 begrenzt.
Grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Wertsachen inkl. Bargeld.
Der Versicherungsschutz gilt auch bei einer nachgewiesenen Totalentwendung eines Kraftfahrzeugs.
Dokumentversion: 2024.07