In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Best Selection folgendes für Vorversicherergarantie:
13.1.1. Gegenstand der Leistungen
Im Rahmen der Vorversicherergarantie leistet Janitos auch für Hausratrisiken und schäden, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages nicht eingeschlossen sind oder hinsichtlich der Entschädigungsgrenze (Sublimit) nicht vollständig eingeschlossen sind, jedoch über die Hausratversicherung des unmittelbaren HausratVorvertrages versichert oder mit höherem Sublimit versichert waren. Der Nachweis (in Form der Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln) über die Mitversicherung ist vom Versicherungsnehmer zu erbringen.
13.1.2. Voraussetzungen
Als unmittelbarer Vorvertrag gelten nur Verträge, die
• mindestens ein volles Versicherungsjahr bestanden haben und
• maximal 3 Monate vor Vertragsbeginn bei Janitos beendet wurden und
• denselben Versicherungsnehmer aufweisen und
• deutschem Versicherungsvertragsrecht unterliegen.
13.1.3. Umfang der Leistungen
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Regelungen des Vorvertrages, über den die Mitversicherung nachgewiesen wurde und berücksichtigt zum Beispiel weitreichendere Risikodeckungen, höhere Sublimits oder geringere Selbstbeteiligungen und Mindestschadenhöhen.
Die Höchstersatzleistung im Rahmen der Vorversicherergarantie richtet sich nach der bei der Janitos vereinbarten Versicherungssumme für diesen Vertrag. Eine Ersatzleistung über die bei der Janitos vereinbarte Versicherungssumme hinaus ist nicht möglich.
13.1.4. Einschränkungen der Vorversicherergarantie Die Vorversicherergarantie gilt nicht für:
• im Ausland vorkommende Schadenereignisse
• berufliche und gewerbliche Risiken
• Vorsatz
• Assistanceund sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen
• Deckungen oder TeilDeckungen nach dem Prinzip der „unbenannten Gefahren“, der „Allgefahrendeckung“, der „Reisegepäckversicherung“ oder der „Elektronikversicherung“
• Verträge, die nicht auf Basis der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) geschlossen wurden
• Fahrraddiebstahl sowie die Beschädigung von Fahrrädern
• Elementarschäden
• Glasschäden
• Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für den gesamten Hausratvertrag oder im Rahmen einer nachträglichen Sanierungsmaßnahme vereinbart wurden.
• Differenzen zwischen den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen dieses Vertrages und des Vorvertrages, sofern sie vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss willentlich verursacht wurden.
Dokumentversion: 2024.07
13.1.1. Gegenstand der Leistungen
Im Rahmen der Vorversicherergarantie leistet Janitos auch für Hausratrisiken und schäden, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages nicht eingeschlossen sind oder hinsichtlich der Entschädigungsgrenze (Sublimit) nicht vollständig eingeschlossen sind, jedoch über die Hausratversicherung des unmittelbaren HausratVorvertrages versichert oder mit höherem Sublimit versichert waren. Der Nachweis (in Form der Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln) über die Mitversicherung ist vom Versicherungsnehmer zu erbringen.
13.1.2. Voraussetzungen
Als unmittelbarer Vorvertrag gelten nur Verträge, die
• mindestens ein volles Versicherungsjahr bestanden haben und
• maximal 3 Monate vor Vertragsbeginn bei Janitos beendet wurden und
• denselben Versicherungsnehmer aufweisen und
• deutschem Versicherungsvertragsrecht unterliegen.
13.1.3. Umfang der Leistungen
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Regelungen des Vorvertrages, über den die Mitversicherung nachgewiesen wurde und berücksichtigt zum Beispiel weitreichendere Risikodeckungen, höhere Sublimits oder geringere Selbstbeteiligungen und Mindestschadenhöhen.
Die Höchstersatzleistung im Rahmen der Vorversicherergarantie richtet sich nach der bei der Janitos vereinbarten Versicherungssumme für diesen Vertrag. Eine Ersatzleistung über die bei der Janitos vereinbarte Versicherungssumme hinaus ist nicht möglich.
13.1.4. Einschränkungen der Vorversicherergarantie Die Vorversicherergarantie gilt nicht für:
• im Ausland vorkommende Schadenereignisse
• berufliche und gewerbliche Risiken
• Vorsatz
• Assistanceund sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen
• Deckungen oder TeilDeckungen nach dem Prinzip der „unbenannten Gefahren“, der „Allgefahrendeckung“, der „Reisegepäckversicherung“ oder der „Elektronikversicherung“
• Verträge, die nicht auf Basis der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) geschlossen wurden
• Fahrraddiebstahl sowie die Beschädigung von Fahrrädern
• Elementarschäden
• Glasschäden
• Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für den gesamten Hausratvertrag oder im Rahmen einer nachträglichen Sanierungsmaßnahme vereinbart wurden.
• Differenzen zwischen den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen dieses Vertrages und des Vorvertrages, sofern sie vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss willentlich verursacht wurden.
Dokumentversion: 2024.07