In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Best Selection folgendes für Anzuwendendes Recht; zuständiges Gericht:
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach §§ 13,17, 21, 29 ZPO sowie § 215 VVG.
12.13.
Reiseleistungen
12.13.1. Reiseinformationen
Ihnen steht exklusiv ein ServiceTelefon zur Verfügung. 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche können Sie weltweit spezielle Reiseserviceund Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Vor Reiseantritt und unterwegs im Ausland erteilen wir Ihnen unverbindliche Informationen über Einreisebestimmungen, gesetzliche Gegebenheiten, Impfbestimmungen, Warnungen der Weltgesundheitsorganisation, Art und Ausbreitung von Krankheiten, die Zusammenstellung der Reiseapotheke für bestimmte Reiseziele, allgemeine medizinische Vorsichtsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf Reisen, klimatische Verhältnisse, und andere Informationen wie z.B. Banköffnungszeiten etc.
Unter einer Reise versteht sich im Rahmen dieser Bedingungen die Entfernung vom ständigen Wohnsitz in Staaten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Ausgangsland), die nicht 62 aufeinander folgende Tage überschreitet und im Ausgangsland beginnt und endet (nachfolgend “Reise“). Wohnsitz bedeutet die Adresse Ihres nachweislichen Hauptwohnsitzes, an welchem Sie steuerlich veranlagt sind (nachfolgend “Wohnsitz“).
12.13.2. Dolmetschervermittlung
Bei einem Schadenfall im Ausland benennen wir Ihnen einen Dolmetscher. Die Kosten für den Dolmetscher werden nicht von uns übernommen werden
12.13.3. Organisation der vorzeitigen Rückreise bei erheblichen Schadenereignissen am Versicherungsort (Elementarschäden am Wohnort während der Abwesenheit):
(1) Ist Ihnen die planmäßige Beendigung Ihrer Auslandsreise nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, weil eine erhebliche Schädigung Ihres Vermögens durch ein erhebliches Schadenereignis am Versicherungsort (Elementarschäden am Wohnort während der Abwesenheit) eingetreten ist, sorgen wir für Ihre Rückreise, sofern Sie von diesen Ereignissen überrascht worden sind.
(2) Die gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten werden von uns nicht übernommen.
Dokumentversion: 2024.07
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände nach §§ 13,17, 21, 29 ZPO sowie § 215 VVG.
12.13.
Reiseleistungen
12.13.1. Reiseinformationen
Ihnen steht exklusiv ein ServiceTelefon zur Verfügung. 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche können Sie weltweit spezielle Reiseserviceund Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Vor Reiseantritt und unterwegs im Ausland erteilen wir Ihnen unverbindliche Informationen über Einreisebestimmungen, gesetzliche Gegebenheiten, Impfbestimmungen, Warnungen der Weltgesundheitsorganisation, Art und Ausbreitung von Krankheiten, die Zusammenstellung der Reiseapotheke für bestimmte Reiseziele, allgemeine medizinische Vorsichtsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf Reisen, klimatische Verhältnisse, und andere Informationen wie z.B. Banköffnungszeiten etc.
Unter einer Reise versteht sich im Rahmen dieser Bedingungen die Entfernung vom ständigen Wohnsitz in Staaten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Ausgangsland), die nicht 62 aufeinander folgende Tage überschreitet und im Ausgangsland beginnt und endet (nachfolgend “Reise“). Wohnsitz bedeutet die Adresse Ihres nachweislichen Hauptwohnsitzes, an welchem Sie steuerlich veranlagt sind (nachfolgend “Wohnsitz“).
12.13.2. Dolmetschervermittlung
Bei einem Schadenfall im Ausland benennen wir Ihnen einen Dolmetscher. Die Kosten für den Dolmetscher werden nicht von uns übernommen werden
12.13.3. Organisation der vorzeitigen Rückreise bei erheblichen Schadenereignissen am Versicherungsort (Elementarschäden am Wohnort während der Abwesenheit):
(1) Ist Ihnen die planmäßige Beendigung Ihrer Auslandsreise nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, weil eine erhebliche Schädigung Ihres Vermögens durch ein erhebliches Schadenereignis am Versicherungsort (Elementarschäden am Wohnort während der Abwesenheit) eingetreten ist, sorgen wir für Ihre Rückreise, sofern Sie von diesen Ereignissen überrascht worden sind.
(2) Die gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten werden von uns nicht übernommen.
Dokumentversion: 2024.07