In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Best Selection folgendes für Diebstahl am Arbeitsplatz:
Mitversichert ist der Diebstahl versicherter Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person.
Der Arbeitsplatz ist jene Stelle in einem Betrieb, einer Verwaltung oder einer Organisation, an welcher der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person, seine im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geschuldete Tätigkeit erbringt.
Der Versicherungsschutz ist auf Diebstähle in Gebäuden oder Räumlichkeiten beschränkt, die vom Arbeitgeber für mindestens 7 Tage gemietet wurden oder sich im Eigentum des Arbeitgebers befinden.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Sachen während der offiziellen Geschäftszeiten entwendet werden, kein Ersatz von Dritten oder einer anderen Versicherung erlangt werden kann und der Diebstahl dem Arbeitgeber zur Kenntnis gebracht wurde.
Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen inkl. Bargeld.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt. Im Rahmen dieser Entschädigungsgrenze beträgt die Leistung des Versicherers für elektrische, elektronische und optische Geräte maximal EUR 250.
Dokumentversion: 2024.07
Mitversichert ist der Diebstahl versicherter Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person.
Der Arbeitsplatz ist jene Stelle in einem Betrieb, einer Verwaltung oder einer Organisation, an welcher der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person, seine im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geschuldete Tätigkeit erbringt.
Der Versicherungsschutz ist auf Diebstähle in Gebäuden oder Räumlichkeiten beschränkt, die vom Arbeitgeber für mindestens 7 Tage gemietet wurden oder sich im Eigentum des Arbeitgebers befinden.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Sachen während der offiziellen Geschäftszeiten entwendet werden, kein Ersatz von Dritten oder einer anderen Versicherung erlangt werden kann und der Diebstahl dem Arbeitgeber zur Kenntnis gebracht wurde.
Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen inkl. Bargeld.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt. Im Rahmen dieser Entschädigungsgrenze beträgt die Leistung des Versicherers für elektrische, elektronische und optische Geräte maximal EUR 250.
Dokumentversion: 2024.07