In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Best Selection folgendes für Schäden durch Anprall von Flugkörpern, Schienen, Kraftund Wasserfahrzeugen:
In Ergänzung zu Abschnitt A 2.1.4 VHB 2010 gilt:
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Anprall
• eines Luftfahrzeuges oder sonstigen Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung oder
• eines Kraft, Schienen, oder Wasserfahrzeuges
zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Für den Anprall von Kraftfahrzeugen besteht Versicherungsschutz jedoch nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer (Eigentümer, Halter, Fahrer) betrieben werden.
4.4.
Schäden an Kühlund Gefriergut infolge Stromausfalls oder technischen Geräteversagens
Versichert sind Schäden an Kühlund Gefriergut, die
• infolge einer unvorhersehbaren Unterbrechung der Stromzufuhr (Netzausfall) zum Versicherungsort oder
• durch ein unvorhersehbares technisches Versagen der Kühloder Gefriergeräte
verursacht werden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Dokumentversion: 2024.07
In Ergänzung zu Abschnitt A 2.1.4 VHB 2010 gilt:
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Anprall
• eines Luftfahrzeuges oder sonstigen Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung oder
• eines Kraft, Schienen, oder Wasserfahrzeuges
zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Für den Anprall von Kraftfahrzeugen besteht Versicherungsschutz jedoch nur, wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer (Eigentümer, Halter, Fahrer) betrieben werden.
4.4.
Schäden an Kühlund Gefriergut infolge Stromausfalls oder technischen Geräteversagens
Versichert sind Schäden an Kühlund Gefriergut, die
• infolge einer unvorhersehbaren Unterbrechung der Stromzufuhr (Netzausfall) zum Versicherungsort oder
• durch ein unvorhersehbares technisches Versagen der Kühloder Gefriergeräte
verursacht werden.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Dokumentversion: 2024.07