In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Best Selection folgendes für Schäden durch Innere Unruhen Streik und Aussperrung:
Abweichend von Abschnitt A 1.2.2 VHB 2010 leistet der Versicherer für Schäden durch Innere Unruhen, Streik und Aussperrung, sofern die versicherten Sachen unmittelbar durch Gewaltanwendung im Zusammenhang mit diesen Ursachen zerstört oder beschädigt werden.
Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben. Eingeschlossen sind auch unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen.
Streik ist die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Versichert sind Schäden durch die unmittelbaren Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung an versicherten Sachen.
Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Schadenersatz aufgrund öffentlichrechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann.
Dokumentversion: 2024.07
Abweichend von Abschnitt A 1.2.2 VHB 2010 leistet der Versicherer für Schäden durch Innere Unruhen, Streik und Aussperrung, sofern die versicherten Sachen unmittelbar durch Gewaltanwendung im Zusammenhang mit diesen Ursachen zerstört oder beschädigt werden.
Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben. Eingeschlossen sind auch unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen.
Streik ist die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Versichert sind Schäden durch die unmittelbaren Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung an versicherten Sachen.
Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Schadenersatz aufgrund öffentlichrechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann.
Dokumentversion: 2024.07