In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Best Selection folgendes für Neutarifgarantie:
11.16.1. Gegenstand und Umfang der Leistungen
Im Rahmen der Neutarifgarantie reguliert Janitos Schadenfälle von Hausratverträgen, die sich noch in einer alten Tarifgeneration befinden, immer entsprechend dem Leistungsund Deckungsumfang der aktuell im Neugeschäft angebotenen Tarifgeneration.
Sollte die ursprünglich abgeschlossene Tarifgeneration dagegen bessere Leistungen bieten als die aktuelle, behält die für den Versicherungsnehmer günstigere Variante ihre Gültigkeit.
11.16.2. Einschränkungen der Neutarifgarantie Die Neutarifgarantie gilt nicht für
• Leistungen und Risiken, die nur im Rahmen einer zusätzlich ausgewiesenen Mehrprämie in der im Neugeschäft angebotenen, aktuellen Tarifgeneration versicherbar sind. Dies gilt nicht für die Erweiterungen Überspannung, Fahrraddiebstahl / Mobilschutz, Elementarschä
den und Glas, sofern für diese Erweiterungen zum Zeitpunkt des Schadeneintritts eine Mehrprämie entrichtet wurde bzw. der Einschluss im Versicherungsschein dokumentiert ist.
• Assistanceund sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen.
11.16.3. Kündigung der Neutarifgarantie
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat die Neutarifgarantie durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Hausratversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil der Prämie, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
Dokumentversion: 2024.07
11.16.1. Gegenstand und Umfang der Leistungen
Im Rahmen der Neutarifgarantie reguliert Janitos Schadenfälle von Hausratverträgen, die sich noch in einer alten Tarifgeneration befinden, immer entsprechend dem Leistungsund Deckungsumfang der aktuell im Neugeschäft angebotenen Tarifgeneration.
Sollte die ursprünglich abgeschlossene Tarifgeneration dagegen bessere Leistungen bieten als die aktuelle, behält die für den Versicherungsnehmer günstigere Variante ihre Gültigkeit.
11.16.2. Einschränkungen der Neutarifgarantie Die Neutarifgarantie gilt nicht für
• Leistungen und Risiken, die nur im Rahmen einer zusätzlich ausgewiesenen Mehrprämie in der im Neugeschäft angebotenen, aktuellen Tarifgeneration versicherbar sind. Dies gilt nicht für die Erweiterungen Überspannung, Fahrraddiebstahl / Mobilschutz, Elementarschä
den und Glas, sofern für diese Erweiterungen zum Zeitpunkt des Schadeneintritts eine Mehrprämie entrichtet wurde bzw. der Einschluss im Versicherungsschein dokumentiert ist.
• Assistanceund sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen.
11.16.3. Kündigung der Neutarifgarantie
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat die Neutarifgarantie durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Hausratversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil der Prämie, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
Dokumentversion: 2024.07