In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Best Selection folgendes für Diebstahl bzw. Abhandenkommen von Urlaubsgepäck:
In Erweiterung von Abschnitt A 3.2 und 7.3 VHB 2010 gilt:
Auf Urlaubsreisen besteht Versicherungsschutz für die Entwendung oder das Abhandenkommen von Gepäckstücken (beispielsweise Koffer, Reisetaschen oder Rucksäcke) und deren Inhalt, auf die der Versicherungsnehmer während der Fahrt in einem öffentlichen Verkehrsmittel oder einem sonstigen Busoder Bahntransfer zum Urlaubsziel keinen Zugriff hat.
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit von der versicherten Wohnung für die Dauer von mindestens 2 Übernachtungen.
Es sind nur Sachen versichert, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind.
Nicht versichert sind Hand, Schulterund ähnliche Taschen sowie deren Inhalt. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz für Wertsachen inkl. Bargeld sowie für elektrische, elektronische und optische Geräte.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf EUR 500 begrenzt. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
Dokumentversion: 2024.07
In Erweiterung von Abschnitt A 3.2 und 7.3 VHB 2010 gilt:
Auf Urlaubsreisen besteht Versicherungsschutz für die Entwendung oder das Abhandenkommen von Gepäckstücken (beispielsweise Koffer, Reisetaschen oder Rucksäcke) und deren Inhalt, auf die der Versicherungsnehmer während der Fahrt in einem öffentlichen Verkehrsmittel oder einem sonstigen Busoder Bahntransfer zum Urlaubsziel keinen Zugriff hat.
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit von der versicherten Wohnung für die Dauer von mindestens 2 Übernachtungen.
Es sind nur Sachen versichert, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind.
Nicht versichert sind Hand, Schulterund ähnliche Taschen sowie deren Inhalt. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz für Wertsachen inkl. Bargeld sowie für elektrische, elektronische und optische Geräte.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf EUR 500 begrenzt. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
Dokumentversion: 2024.07