In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Best Selection folgendes für Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen:
a) Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn die begünstigte Person den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht.
b) Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen die begünstigte Person wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen gemäß a) als bewiesen.
Dokumentversion: 2024.07
a) Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn die begünstigte Person den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht.
b) Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen die begünstigte Person wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen gemäß a) als bewiesen.
Dokumentversion: 2024.07