In der Hausratversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Hausratversicherung Best Selection folgendes für Versicherungsumfang:
a) Der Versicherungsschutz umfasst die Übernahme der Kosten der Notreparatur einschließlich mitgeführter Kleinteile sowie der Fahrtkosten des beauftragten Dienstleistungsbetriebes bis zu maximal EUR 500 je Versicherungsfall. Wir beauftragen den erforderlichen Handwerker im Namen und im Auftrag der begünstigten Person und übernehmen die Kosten direkt, ohne Vorleistung der begünstigten Person. Rechnungsbeträge, die über den Betrag von EUR 500 hinausgehen, sind von der begünstigten Person selbst zu tragen und unter Abzug der bereits von uns im Auftrag des Versicherers zugesagten Summe an den Handwerker zu entrichten.
b) Die Übernahme von Kosten durch den Versicherer gemäß Ziff. 12.2. ist begrenzt auf insgesamt drei Versicherungsfälle pro Versicherungsjahr je versicherten Hausrat gemäß Ziff. 12.1. .
c) Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn
• die Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen gemäß Ziff. 12.3. vorliegen und
• der Leistungsanspruch durch eine begünstigte Person tatsächlich geltend gemacht wird.
12.3.
Versicherte Leistungen
12.3.1. Schlüsseldienst im Notfall
Kann die begünstigte Person nicht in ihren versicherten Hauptwohnsitz gelangen, weil die Schlüssel für die Wohnungstür abhandengekommen sind, organisieren wir das Öffnen der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst) und übernehmen die entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für ein provisorisches Schloss bis max. EUR 500 je Versicherungsfall.
12.3.2. Rohrreinigungsdienst im Notfall
Sind im versicherten Hausrat Abflussrohre von Badeoder Duschwannen, Waschoder Spülbecken, WC, Urinalen, Bidets oder Bodenabläufen verstopft und kann dies nicht ohne eine fachmännische Behebung beseitigt werden, organisieren wir den Einsatz einer Rohrreinigungsfirma und übernehmen die entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für mitgeführte Kleinteile bis max. EUR 500 je Versicherungsfall.
12.3.3. SanitärInstallateurdienst im Notfall
Ist im versicherten Hausrat Leitungswasser infolge eines Rohrbruchs aus den Zuoder Ableitungsrohren der Wasserversorgung, aus sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen, aus Anlagen der Warmwasseroder Dampfheizung oder aus Einrichtungen von Klima, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen "bestimmungswidrig" ausgetreten, organisieren wir den Einsatz eines SanitärInstallateurBetriebes und übernehmen die entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für mitgeführte Kleinteile bis max. EUR 500 je Versicherungsfall.
12.3.4. ElektroInstallateurdienst im Notfall
Bei Stromausfall im versicherten Hausrat organisieren wir den Einsatz eines ElektroInstallateurbetriebes und übernehmen die entstehenden Kosten für die Behebung des Defekts an den elektrischen Leitungen der Hausinstallation einschließlich der Kosten für mitgeführte Kleinteile bis max. EUR 500 je Versicherungsfall.
12.3.5. HeizungsInstallateurdienst im Notfall
a) Im Falle eines plötzlichen und unvorhersehbaren Funktionsausfalles der Heizung im versicherten Hausrat organisieren wir den Einsatz eines HeizungsInstallateurbetriebes und übernehmen die entstehenden Kosten für die Behebung des Defekts einschließlich der Kosten für mitgeführte Kleinteile.
b) Wenn der Defekt während der Heizperiode auftritt und nicht innerhalb von 2 Stunden behebbar ist, stellen wir maximal 3 elektrische LeihHeizgeräte zur Verfügung,
c) Wir übernehmen die Kosten der Leistungen gemäß a) und b) insgesamt bis zu EUR 500 je Versicherungsfall.
d) Nicht ersetzt werden durch den Einsatz der LeihHeizgeräte entstehende zusätzliche Stromkosten.
12.3.6. Psychologische Betreuung nach einem Schadenfall
Im Falle eines unter den Versicherungsschutz fallenden Schadenereignisses (z.B. Einbruch, Einbruchsversuch, Brand), vermittelten wir bei Bedarf psychologische Betreuung und übernehmen hierfür die entstehenden Kosten bis zu maximal EUR 500 je Schadenereignis.
Dokumentversion: 2024.07
a) Der Versicherungsschutz umfasst die Übernahme der Kosten der Notreparatur einschließlich mitgeführter Kleinteile sowie der Fahrtkosten des beauftragten Dienstleistungsbetriebes bis zu maximal EUR 500 je Versicherungsfall. Wir beauftragen den erforderlichen Handwerker im Namen und im Auftrag der begünstigten Person und übernehmen die Kosten direkt, ohne Vorleistung der begünstigten Person. Rechnungsbeträge, die über den Betrag von EUR 500 hinausgehen, sind von der begünstigten Person selbst zu tragen und unter Abzug der bereits von uns im Auftrag des Versicherers zugesagten Summe an den Handwerker zu entrichten.
b) Die Übernahme von Kosten durch den Versicherer gemäß Ziff. 12.2. ist begrenzt auf insgesamt drei Versicherungsfälle pro Versicherungsjahr je versicherten Hausrat gemäß Ziff. 12.1. .
c) Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn
• die Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen gemäß Ziff. 12.3. vorliegen und
• der Leistungsanspruch durch eine begünstigte Person tatsächlich geltend gemacht wird.
12.3.
Versicherte Leistungen
12.3.1. Schlüsseldienst im Notfall
Kann die begünstigte Person nicht in ihren versicherten Hauptwohnsitz gelangen, weil die Schlüssel für die Wohnungstür abhandengekommen sind, organisieren wir das Öffnen der Wohnungstür durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst) und übernehmen die entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für ein provisorisches Schloss bis max. EUR 500 je Versicherungsfall.
12.3.2. Rohrreinigungsdienst im Notfall
Sind im versicherten Hausrat Abflussrohre von Badeoder Duschwannen, Waschoder Spülbecken, WC, Urinalen, Bidets oder Bodenabläufen verstopft und kann dies nicht ohne eine fachmännische Behebung beseitigt werden, organisieren wir den Einsatz einer Rohrreinigungsfirma und übernehmen die entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für mitgeführte Kleinteile bis max. EUR 500 je Versicherungsfall.
12.3.3. SanitärInstallateurdienst im Notfall
Ist im versicherten Hausrat Leitungswasser infolge eines Rohrbruchs aus den Zuoder Ableitungsrohren der Wasserversorgung, aus sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen, aus Anlagen der Warmwasseroder Dampfheizung oder aus Einrichtungen von Klima, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen "bestimmungswidrig" ausgetreten, organisieren wir den Einsatz eines SanitärInstallateurBetriebes und übernehmen die entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für mitgeführte Kleinteile bis max. EUR 500 je Versicherungsfall.
12.3.4. ElektroInstallateurdienst im Notfall
Bei Stromausfall im versicherten Hausrat organisieren wir den Einsatz eines ElektroInstallateurbetriebes und übernehmen die entstehenden Kosten für die Behebung des Defekts an den elektrischen Leitungen der Hausinstallation einschließlich der Kosten für mitgeführte Kleinteile bis max. EUR 500 je Versicherungsfall.
12.3.5. HeizungsInstallateurdienst im Notfall
a) Im Falle eines plötzlichen und unvorhersehbaren Funktionsausfalles der Heizung im versicherten Hausrat organisieren wir den Einsatz eines HeizungsInstallateurbetriebes und übernehmen die entstehenden Kosten für die Behebung des Defekts einschließlich der Kosten für mitgeführte Kleinteile.
b) Wenn der Defekt während der Heizperiode auftritt und nicht innerhalb von 2 Stunden behebbar ist, stellen wir maximal 3 elektrische LeihHeizgeräte zur Verfügung,
c) Wir übernehmen die Kosten der Leistungen gemäß a) und b) insgesamt bis zu EUR 500 je Versicherungsfall.
d) Nicht ersetzt werden durch den Einsatz der LeihHeizgeräte entstehende zusätzliche Stromkosten.
12.3.6. Psychologische Betreuung nach einem Schadenfall
Im Falle eines unter den Versicherungsschutz fallenden Schadenereignisses (z.B. Einbruch, Einbruchsversuch, Brand), vermittelten wir bei Bedarf psychologische Betreuung und übernehmen hierfür die entstehenden Kosten bis zu maximal EUR 500 je Schadenereignis.
Dokumentversion: 2024.07