In der Krankenzusatzversicherung der Janitos Versicherung ist im Tarif JA Stationär plus geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Versicherungsleistungen angepasst werden können – etwa bei Änderungen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei Änderungen der gesetzlichen Vergütungsregelungen für Ärzte.
Anpassung von Versicherungsleistungen im Tarif JA Stationär plus:
Unter den in § 18 AVB/JS genannten Voraussetzungen können die Versicherungsleistungen angepasst werden.
Solche Voraussetzungen sind zum Beispiel:
- Änderungen der Leistungen der GKV
- Änderungen der gesetzlichen Vergütungsregelungen für Ärzte
Was bedeutet das konkret?
Die Leistungen aus dem Tarif können sich unter bestimmten, in den Bedingungen festgelegten Bedingungen ändern. Als Beispiele werden Anpassungen bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sowie bei den gesetzlichen Vergütungsregelungen für Ärzte genannt. Maßgeblich sind dafür die Voraussetzungen nach § 18 AVB/JS.
Häufige Fragen
Können die Versicherungsleistungen im Tarif JA Stationär plus angepasst werden?
Ja, unter den in § 18 AVB/JS genannten Voraussetzungen ist eine Anpassung der Versicherungsleistungen möglich.
Welche Beispiele nennt der Tarif für eine Anpassung?
Als Beispiele werden Änderungen der Leistungen der GKV sowie Änderungen der gesetzlichen Vergütungsregelungen für Ärzte genannt.
Wo sind die Voraussetzungen für die Anpassung geregelt?
Die Voraussetzungen sind in § 18 AVB/JS festgelegt.
Gelten weitere Voraussetzungen für eine Anpassung?
Das hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab. Maßgeblich sind die in § 18 AVB/JS genannten Voraussetzungen.