Die Janitos Versicherung regelt in ihrer Krankenzusatzversicherung im Tarif JA Stationär plus, wann und unter welchen Voraussetzungen Versicherungsleistungen angepasst werden können – etwa bei Änderungen der Leistungen der GKV oder bei Änderungen der gesetzlichen Vergütungsregelungen für Ärzte.
Anpassung von Versicherungsleistungen im Tarif JA Stationär plus:
Eine Anpassung der Versicherungsleistungen ist unter den in § 18 AVB/JS genannten Voraussetzungen möglich.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Änderungen der Leistungen der GKV
- Änderungen der gesetzlichen Vergütungsregelungen für Ärzte
Was bedeutet das konkret?
Die vereinbarten Leistungen dieser Krankenzusatzversicherung sind nicht in jedem Fall unveränderlich. In bestimmten Situationen – wenn sich beispielsweise die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder die gesetzlichen Vergütungsregelungen für Ärzte ändern – kann eine Anpassung erfolgen. Die genauen Voraussetzungen dafür sind in § 18 AVB/JS festgelegt.
Häufige Fragen
Wo ist die Anpassung von Versicherungsleistungen geregelt?
Die Voraussetzungen für eine Anpassung sind in § 18 AVB/JS genannt.
In welchen Fällen können die Leistungen angepasst werden?
Eine Anpassung ist zum Beispiel bei Änderungen der Leistungen der GKV oder bei Änderungen der gesetzlichen Vergütungsregelungen für Ärzte möglich.
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen?
Die Regelungen gelten für den Tarif JA Stationär plus der Krankenzusatzversicherung.
Sind Anpassungen jederzeit möglich?
Eine Anpassung ist nur unter den in § 18 AVB/JS genannten Voraussetzungen möglich, etwa bei den genannten Änderungen der GKV-Leistungen oder der gesetzlichen Vergütungsregelungen für Ärzte.