In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif best Selection folgendes für Versicherte prämienfreie Leistungen:
a) Die folgenden
b) Bestehen bei Janitos mehrere Unfallversicherungen
c) Die prämienfreien Leistungen stehen ausschließlich subsidiär
d) Beziehen sich prämienfreie Leistungen auf Unfälle im Ausland
2.2.1. Such
a) Nach einem Unfall der versicherten Person ersetzen wir die notwendigen Kosten für Such
Die Kosten ersetzen wir auch dann
b) Darüber hinaus übernehmen wir die im Rahmen von Such
c) Der Kostenersatz für Such
2.2.2. Krankentransporte und Flugrückholungen
a) Nach einem Unfall der versicherten Person ersetzen wir die notwendigen
Kosten für den Transport der versicherten Person in das nächste Krankenhaus oder in eine Spezialklinik
Mehraufwendungen für den Rücktransport der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz
b) Die Kosten für Krankenund Rücktransporte werden im Rahmen der Such
c) Dauert ein unfallbedingter Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger als sieben Tage
transporte auch ohne medizinische Notwendigkeit
d) Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation und Vermittlung der Krankentransporte und Flugrückholungen.
2.2.3. Behandlungskosten bei Tauchunfällen
Nach einem Tauchunfall der versicherten Person ersetzen wir die notwendigen Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer.
Darüber hinaus werden weitere
Die Behandlungskosten werden im Rahmen der Such
2.2.4. Bestattungsund Überführungskosten
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation der Bestattung bzw. Überführung.
2.2.5. Kosmetische Operationen und Zahnersatz
2.2.5.1. Unfallbedingte kosmetische Operationen und Zahnersatz
a) Wurden unfallbedingte Beeinträchtigungen des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person durch eine infolge des Unfalles durchgeführte Heilbehandlung nicht beseitigt
Kosten der kosmetischen Operationen zur Beseitigung oder Minderung der Beeinträchtigungen.
Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz zur Beseitigung oder Minderung von Beeinträchtigungen durch den Verlust
b) Ersetzt werden die Kosten für Arzthonorare
c) Voraussetzung für die Leistungen ist
Hat die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
d) Der Kostenersatz für kosmetische Operationen und Zahnersatz ist auf insgesamt 100.000 Euro begrenzt.
2.2.5.2. Kosmetische Operationen bei schweren Erkrankungen
Der Versicherungsschutz für kosmetische Operationen bei schweren Erkrankungen besteht
a) Ein Anspruch auf Kostenersatz für kosmetische Operationen besteht
b) Darüber hinaus entsteht abweichend von Ziffer 10.2.5.8 und
10.2.5.9 der Zusatzbedingungen bei einer Krebserkrankung bereits ab Stadium/Schweregrad I bzw. Stadium 1 ein Anspruch auf Kostenersatz für kosmetische Operationen
c) Ersetzt werden die notwendigen
Kosten der kosmetischen bzw. plastischen Operationen zur Beseitigung oder Minderung der Beeinträchtigungen.
Kosten der Kosmetikerbehandlungen zur Beseitigung oder Minderung der Beeinträchtigungen.
d) Die Leistungen umfassen die Kosten für Arztund Kosmetikerhonorare
e) Der Kostenersatz für kosmetische bzw. plastische Operationen und Kosmetikbehandlungen ist auf insgesamt 5.000 Euro begrenzt.
f) Ein Anspruch auf die Leistung besteht nicht
2.2.6. Auslandsleistungen
2.2.6.1. Heilmaßnahmen und Behandlungskosten bei Auslandsreisen
Die folgenden Leistungen erbringen wir für Auslandsreisen mit einer geplanten Reisedauer von maximal 60 Tagen:
Nach einem Unfall der versicherten Person im Ausland ersetzen wir
a) medizinisch notwendige Heilbehandlungskosten. Die Leistungen umfassen dabei auch privatärztliche Behandlungen.
b) Mehraufwendungen für ein Einoder Zweibettzimmer
c) auf schriftliche Anordnung des behandelnden Facharztes zurückgehende Verlegungskosten in ein anderes Krankenhaus
2.2.6.2. Hilfsund Assistanceleistungen im Ausland
Um unsere Hilfsund Assistanceleistungen in Anspruch nehmen zu können
Für die Inanspruchnahme von Kostenerstattungen sind Maßnahmen und Leistungen zuvor mit dem Janitos Assistance Center abzustimmen.
Falls ein Unfall durch eine dritte Person verursacht wurde
Im Rahmen der Hilfsund Assistanceleistungen gewähren wir nach einem Unfall der versicherten Person im Ausland die folgenden Leistungen:
a) 24StundenInformationsdienst
Das Janitos Assistance Center steht Ihnen bzw. der versicherten Person 24 Stunden
+49 (0) 06221 709 2002
Das Janitos Assistance Center bietet allgemeine Beratung über Maßnahmen in Notsituationen
Darüber hinaus leistet es auf Wunsch auch organisatorische und vermittelnde Unterstützung
b) Informationsleistungen
Das Janitos Assistance Center informiert auf Wunsch über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung. Soweit möglich benennt sie einen deutsch oder englisch sprechenden Arzt. Auf Wunsch stellt das Janitos Assistance Center auch den Kontakt zum Arzt selbst her.
Befindet sich die versicherte Person in notwendiger vollstationärer Heilbehandlung im Ausland
Während des Krankenhausaufenthaltes sorgt das Janitos Assistance Center für die Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten.
Auf Wunsch werden auch die Angehörigen und/oder der Arbeitgeber der versicherten Person informiert.
c) Kostenübernahmegarantie bei Krankenhausaufenthalten
Das Janitos Assistance Center gibt bei einer unfallbedingten und medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung der versicherten Person
d) Arznei
Wir ersetzen die Versandund Zollkosten für Arznei
e) Rückreise
Wir ersetzen die zusätzlichen Rückreise
f) Rückreisebegleitung
Wir ersetzen die zusätzlichen Rückreisekosten inkl. Kosten einer Begleitperson für mitreisende (Ehe)Partner
g) Heimtransport von Haustieren
Wir ersetzen die zusätzlichen Kosten für den Heimtransport mitgeführter Haustiere des Verunfallten
h) Krankenbesuche
Befindet sich die versicherte Person für voraussichtlich länger als 7 aufeinander folgende Tage in einer notwendigen vollstationären Heilbehandlung im Ausland
2.2.7. Rehabilitationsmanagement
2.2.7.1. Voraussetzungen für die Leistungen
a) Die versicherte Person hat Anspruch auf die Leistungen des Rehabilitationsmanagements
die versicherte Person befand sich unfallbedingt über einen zusammenhängenden Zeitraum von 16 Wochen in einer medizinisch notwendigen
bei der versicherten Person tritt eine der unter Ziffer 2.2.15.1
a) bis e) oder Ziffer 2.2.15.2 der Zusatzbedingungen genannten schweren Unfallverletzungen ein.
b) Im Rahmen des Rehabilitationsmanagements organisieren und koordinieren wir auf Ihren Wunsch die notwendigen Heilund Rehabilitationsmaßnahmen sowie die berufliche Wiedereingliederung nach einem Unfall.
Darüber hinaus übernehmen wir die daraus entstehenden Organisationsund Koordinationskosten.
2.2.7.2. Art der Leistungen
Wir gewähren im Rahmen des Rehabilitationsmanagements die folgenden Leistungen:
a) Medizinmanagement
Beratung zu medizinischen Maßnahmen
Erstellung eines Rehabilitationsplanes
Umsetzung der Behandlungsschritte:
Organisation und Koordination von medizinischen Maßnahmen
b) Berufliches Wiedereingliederungsmanagement
Beratung bei der behinderungsgerechten Umgestaltung des Arbeitsplatzes
Initiierung einer stufenweise durchgeführten Wiedereingliederung
Zusammenarbeit mit beteiligten öffentlichen RehaTrägern
Analyse des Arbeitsmarkes
Entwicklung neuer Berufsziele
Organisation geeigneter Qualifizierungsoder Umschulungsmaßnahmen
Training von Bewerbungsgesprächen
2.2.8. Kurund Rehabilitationskosten
a) Wir ersetzen die unfallbedingten
infolge eines Unfalles notwendig werden
innerhalb von 3 Jahren
für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einer Woche durchgeführt werden.
b) Die Voraussetzungen
c) Nicht als Kuroder Rehabilitationsmaßnahme im Sinne dieser Bestimmungen gelten stationäre Behandlungen
d) Der Kostenersatz für Kurund Rehabilitationsmaßnahmen ist auf insgesamt 60.000 Euro begrenzt.
2.2.9. Behinderungsbedingte Kosten
a) Wir ersetzen die unter b) genannten behinderungsbedingten Kosten. Die Voraussetzungen für den Kostenersatz gelten als erfüllt
Infolge eines Unfalles ein gemäß Ziffer 2.1.1 und Ziffer 3 dieser Zusatzbedingungen ermittelter
der Kostenersatz ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich ist und
der Kostenersatz innerhalb von 3 Jahren
b) Wir ersetzen die aufgrund des Unfalles notwendigen
Kosten für künstliche Organe sowie Organtransplantationen.
Organisationsund Umbaukosten für den behindertengerechten Umbau des Wohnsitzes der versicherten Person oder alternativ den Umzug in einen behindertengerechten Wohnsitz.
Umbaukosten eines Kraftfahrzeuges in ein behindertengerechtes Fahrzeug.
Kosten für künstliche Gliedmaßen und künstliche Gelenke.
Kosten für Hilfsmittel und Hilfsgeräte wie Gehhilfen
Anschaffungsund Ausbildungskosten eines erforderlichen Assistenzhundes
Kosten einer behindertengerechten Fortbildung (zum Beispiel das Erlernen von Gebärdensprache oder Blindenschrift).
c) Der Kostenersatz für behinderungsbedingte Kosten ist auf insgesamt 15.000 Euro begrenzt.
2.2.10. Reparaturkosten für künstliche Gliedmaßen
a) Wir ersetzen die Wiederbeschaffungsoder Reparaturkosten für zerstörte oder beschädigte künstliche Gliedmaßen
die künstlichen Gliedmaßen durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis zerstört oder beschädigt wurden und
das Unfallereignis gleichzeitig zu einer Gesundheitsschädigung führte
b) Der Kostenersatz für die Wiederbeschaffungsoder Reparaturkosten künstlicher Gliedmaßen ist auf insgesamt 3.000 Euro begrenzt.
2.2.11. Umschulungsmaßnahmen
a) Wir ersetzen die notwendigen und nachgewiesenen Kosten einer staatlich anerkannten Umschulungsmaßnahme
die versicherte Person die Kosten selbst zu tragen hat und
die notwendigen Umschulungsmaßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sind und
die versicherte Person voraussichtlich außerstande ist
die Umschulungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren
b) Der Kostenersatz für Umschulungsmaßnahmen ist auf insgesamt
12.000 Euro begrenzt.
2.2.12. Psychologische Betreuung
a) Wir ersetzen die notwendigen und nachgewiesenen Kosten für psychologische Betreuung und Behandlungen
diese aufgrund einer direkten oder indirekten Unfalleinwirkung ärztlich angeordnet werden oder
die versicherte Person unfallbedingt einen Leistungsanspruch auf Sofortleistungen bei schweren Unfallverletzungen gemäß Ziffer 2.2.15.1 der Zusatzbedingungen hat oder
die versicherte Person einen Leistungsanspruch auf Kapitalleistungen gemäß Ziffer 2.2.15.2 der Zusatzbedingungen hat oder
eine mitversicherte Person aufgrund eines Unfalles tödlich verletzt wird oder
die versicherte Person Opfer eines Überfalls oder einer Geiselnahme geworden ist
b) Der Kostenersatz für psychologische Betreuung und Behandlungen ist auf insgesamt 2.000 Euro begrenzt.
2.2.13. Besondere Leistungen für Kinder
2.2.13.1. Vollwaisenrente
a) Werden beide bei Janitos unfallversicherte Elternteile durch das gleiche Unfallereignis tödlich verletzt
b) Die jährliche Rente je Kind bemisst sich an der Bruttojahresprämie
c) Die Rente wird längstens bis zu dem Jahr gezahlt
2.2.13.2. Zusätzliche Todesfallleistung
Werden beide bei Janitos unfallversicherte Elternteile durch das gleiche Unfallereignis tödlich verletzt
Voraussetzung ist
18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
2.2.13.3. Haushaltshilfe und Kinderbetreuung
a) Kann die versicherte Person unfallbedingt ihren Versorgungsund Betreuungspflichten für im Haushalt lebende
b) Die Höhe der Leistungen beträgt maximal 60 Euro pro Tag.
Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation und Vermittlung der Kinderbetreuung bzw. Haushaltshilfe.
c) Die Leistungen werden erbracht
2.2.13.4. Privatund Nachhilfeunterricht
a) Kann das versicherte minderjährige Kind unfallbedingt nicht oder nicht regelmäßig am regulären schulischen Unterricht teilnehmen
b) Die Höhe der Leistungen beträgt maximal 40 Euro je ausgefallenem Schultag.
Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation und Vermittlung des Privatunterrichts.
c) Die Leistungen werden längstens bis 100 Tage nach dem Unfallereignis erbracht.
2.2.13.5. RoominginLeistung
a) Befindet sich ein versichertes Kind nach einem Unfall in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung
b) Die vollstationäre Heilbehandlung aufgrund des Unfallereignisses ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
2.2.14. Versorgung und Heimtransport von Haustieren
a) Kann die versicherte Person unfallbedingt ihren Versorgungspflichten gegenüber den im Haushalt lebenden Haustieren nicht nachkommen
b) Als Haustiere im Sinne dieser Bestimmungen gelten nur Tiere
c) Die Höhe der Leistungen beträgt maximal 40 Euro pro Tag.
Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation und Vermittlung der Unterbringung.
d) Die Leistungen werden erbracht
e) Nach einem Unfall der versicherten Person im Inland ersetzen wir außerdem die zusätzlichen Kosten für den Heimtransport mitgeführter Haustiere des Verunfallten
2.2.15. Schwerverletztenklausel
2.2.15.1. Sofortleistung bei schweren Unfallverletzungen
Wir zahlen bei Eintritt einer der unter a) bis f) genannten schweren Unfallverletzungen eine Sofortleistung in Höhe von 20.000 Euro
Voraussetzung für die Leistung ist der Nachweis der Schwerverletzung infolge eines Unfalles durch eine schriftliche ärztliche Diagnose.
Ein Anspruch auf die Sofortleistung besteht jedoch nicht
a) Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen Hand.
b) Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks.
c) Dauerhafte Erblindung beider Augen.
d) Dauerhafte Verminderung der Sehschärfe an jedem Auge um mindestens 60 Prozent.
e) Dauerhafte Hemiparese nach SchädelHirnTrauma.
f) Mehrfachverletzung / Polytrauma:
Fraktur an zwei langen Röhrenknochen unterschiedlicher Körperregionen oder
Gewebe zerstörende Schäden an mindestens zwei der folgenden Organe: Herz
Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen: Fraktur eines langen Röhrenknochens
2.2.15.2. Kapitalleistung bei schweren Verbrennungen
a) Erleidet die versicherte Person unfreiwillig Verbrennungen II. oder
III. Grades von mehr als 20 Prozent der Körperoberfläche
b) Voraussetzungen für die Leistung sind der Nachweis der Verletzungen durch ein fachärztliches Attest sowie die schriftliche Geltendmachung der Leistung innerhalb von 3 Jahren nach dem Verletzungsereignis.
c) Ein Anspruch auf die Leistung besteht nicht
2.2.15.3. Erhöhte Sofortbzw. Kapitalleistung nach Immobilienerwerb Abweichend von Ziffer 2.2.15.1 und 2.2.15.2 der Zusatzbedingungen gilt:
a) Wir zahlen eine erhöhte Sofortbzw. Kapitalleistung
b) Die Sofortbzw. Kapitalleistung beträgt für Sie und Ihren Partner (jeweils soweit im Rahmen des Vertrages mitversichert) je 30.000 Euro.
c) Der Anspruch auf die Zahlung der erhöhten Sofortbzw. Kapitalleistung kann während eines Zeitraums von insgesamt 3 Jahren
d) Nach Eintritt des Versicherungsfalles ist der Zeitpunkt des Eigentumserwerbs bzw. des Baubeginns von Ihnen nachzuweisen.
2.2.16. Gipsgeld
Muss eine versicherte Person aufgrund eines versicherten Unfallereignisses
2.2.17. Helmgeld
Hat die versicherte Person aufgrund eines versicherten Unfalls eine Invalidität gemäß Ziffer 2.1.1 der Zusatzbedingungen erlitten und zum Zeitpunkt des Unfallereignisses nachweisbar einen Helm getragen
2.2.18. Janitos Unfallvorsorge
Erleidet eine versicherte Person eine Gesundheitsschädigung durch einen Unfall gemäß Ziff. 1.3 der Zusatzbedingungen während einer privaten Aktivität
Voraussetzung für die Leistung ist
der Nachweis der Gesundheitsschädigung durch Vorlage eines ärztlichen Attests
der Nachweis
die Geltendmachung der Leistung innerhalb von 12 Monaten vom Unfalltag an.
3. Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?
Krankheiten oder Gebrechen
Im Falle einer unfallbedingten Invalidität wird Janitos den Prozentsatz des Invaliditätsgrades jedoch nur dann entsprechend dem Mitwirkungsanteil der Krankheit oder des Gebrechens mindern
es sich bei der mitwirkenden Krankheit um Osteoporose handelt oder
das ursächliche Unfallereignis durch Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen gemäß Ziffer 1.4 der Zusatzbedingungen verursacht wurde.
Wir verzichten jedoch generell auf die Anrechnung des Mitwirkungsanteils von Krankheiten oder Gebrechen
der Mitwirkungsanteil weniger als 50 Prozent beträgt oder
durch das Unfallereignis ein dauerhafter Invaliditätsgrad von mehr als 50 Prozent gemäß Ziffer 2.1.1 der Zusatzbedingungen eingetreten ist.
4. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Dokumentversion: 2021.04
a) Die folgenden
b) Bestehen bei Janitos mehrere Unfallversicherungen
c) Die prämienfreien Leistungen stehen ausschließlich subsidiär
d) Beziehen sich prämienfreie Leistungen auf Unfälle im Ausland
2.2.1. Such
a) Nach einem Unfall der versicherten Person ersetzen wir die notwendigen Kosten für Such
Die Kosten ersetzen wir auch dann
b) Darüber hinaus übernehmen wir die im Rahmen von Such
c) Der Kostenersatz für Such
2.2.2. Krankentransporte und Flugrückholungen
a) Nach einem Unfall der versicherten Person ersetzen wir die notwendigen
Kosten für den Transport der versicherten Person in das nächste Krankenhaus oder in eine Spezialklinik
Mehraufwendungen für den Rücktransport der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz
b) Die Kosten für Krankenund Rücktransporte werden im Rahmen der Such
c) Dauert ein unfallbedingter Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger als sieben Tage
transporte auch ohne medizinische Notwendigkeit
d) Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation und Vermittlung der Krankentransporte und Flugrückholungen.
2.2.3. Behandlungskosten bei Tauchunfällen
Nach einem Tauchunfall der versicherten Person ersetzen wir die notwendigen Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer.
Darüber hinaus werden weitere
Die Behandlungskosten werden im Rahmen der Such
2.2.4. Bestattungsund Überführungskosten
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation der Bestattung bzw. Überführung.
2.2.5. Kosmetische Operationen und Zahnersatz
2.2.5.1. Unfallbedingte kosmetische Operationen und Zahnersatz
a) Wurden unfallbedingte Beeinträchtigungen des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person durch eine infolge des Unfalles durchgeführte Heilbehandlung nicht beseitigt
Kosten der kosmetischen Operationen zur Beseitigung oder Minderung der Beeinträchtigungen.
Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz zur Beseitigung oder Minderung von Beeinträchtigungen durch den Verlust
b) Ersetzt werden die Kosten für Arzthonorare
c) Voraussetzung für die Leistungen ist
Hat die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
d) Der Kostenersatz für kosmetische Operationen und Zahnersatz ist auf insgesamt 100.000 Euro begrenzt.
2.2.5.2. Kosmetische Operationen bei schweren Erkrankungen
Der Versicherungsschutz für kosmetische Operationen bei schweren Erkrankungen besteht
a) Ein Anspruch auf Kostenersatz für kosmetische Operationen besteht
b) Darüber hinaus entsteht abweichend von Ziffer 10.2.5.8 und
10.2.5.9 der Zusatzbedingungen bei einer Krebserkrankung bereits ab Stadium/Schweregrad I bzw. Stadium 1 ein Anspruch auf Kostenersatz für kosmetische Operationen
c) Ersetzt werden die notwendigen
Kosten der kosmetischen bzw. plastischen Operationen zur Beseitigung oder Minderung der Beeinträchtigungen.
Kosten der Kosmetikerbehandlungen zur Beseitigung oder Minderung der Beeinträchtigungen.
d) Die Leistungen umfassen die Kosten für Arztund Kosmetikerhonorare
e) Der Kostenersatz für kosmetische bzw. plastische Operationen und Kosmetikbehandlungen ist auf insgesamt 5.000 Euro begrenzt.
f) Ein Anspruch auf die Leistung besteht nicht
2.2.6. Auslandsleistungen
2.2.6.1. Heilmaßnahmen und Behandlungskosten bei Auslandsreisen
Die folgenden Leistungen erbringen wir für Auslandsreisen mit einer geplanten Reisedauer von maximal 60 Tagen:
Nach einem Unfall der versicherten Person im Ausland ersetzen wir
a) medizinisch notwendige Heilbehandlungskosten. Die Leistungen umfassen dabei auch privatärztliche Behandlungen.
b) Mehraufwendungen für ein Einoder Zweibettzimmer
c) auf schriftliche Anordnung des behandelnden Facharztes zurückgehende Verlegungskosten in ein anderes Krankenhaus
2.2.6.2. Hilfsund Assistanceleistungen im Ausland
Um unsere Hilfsund Assistanceleistungen in Anspruch nehmen zu können
Für die Inanspruchnahme von Kostenerstattungen sind Maßnahmen und Leistungen zuvor mit dem Janitos Assistance Center abzustimmen.
Falls ein Unfall durch eine dritte Person verursacht wurde
Im Rahmen der Hilfsund Assistanceleistungen gewähren wir nach einem Unfall der versicherten Person im Ausland die folgenden Leistungen:
a) 24StundenInformationsdienst
Das Janitos Assistance Center steht Ihnen bzw. der versicherten Person 24 Stunden
+49 (0) 06221 709 2002
Das Janitos Assistance Center bietet allgemeine Beratung über Maßnahmen in Notsituationen
Darüber hinaus leistet es auf Wunsch auch organisatorische und vermittelnde Unterstützung
b) Informationsleistungen
Das Janitos Assistance Center informiert auf Wunsch über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung. Soweit möglich benennt sie einen deutsch oder englisch sprechenden Arzt. Auf Wunsch stellt das Janitos Assistance Center auch den Kontakt zum Arzt selbst her.
Befindet sich die versicherte Person in notwendiger vollstationärer Heilbehandlung im Ausland
Während des Krankenhausaufenthaltes sorgt das Janitos Assistance Center für die Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten.
Auf Wunsch werden auch die Angehörigen und/oder der Arbeitgeber der versicherten Person informiert.
c) Kostenübernahmegarantie bei Krankenhausaufenthalten
Das Janitos Assistance Center gibt bei einer unfallbedingten und medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung der versicherten Person
d) Arznei
Wir ersetzen die Versandund Zollkosten für Arznei
e) Rückreise
Wir ersetzen die zusätzlichen Rückreise
f) Rückreisebegleitung
Wir ersetzen die zusätzlichen Rückreisekosten inkl. Kosten einer Begleitperson für mitreisende (Ehe)Partner
g) Heimtransport von Haustieren
Wir ersetzen die zusätzlichen Kosten für den Heimtransport mitgeführter Haustiere des Verunfallten
h) Krankenbesuche
Befindet sich die versicherte Person für voraussichtlich länger als 7 aufeinander folgende Tage in einer notwendigen vollstationären Heilbehandlung im Ausland
2.2.7. Rehabilitationsmanagement
2.2.7.1. Voraussetzungen für die Leistungen
a) Die versicherte Person hat Anspruch auf die Leistungen des Rehabilitationsmanagements
die versicherte Person befand sich unfallbedingt über einen zusammenhängenden Zeitraum von 16 Wochen in einer medizinisch notwendigen
bei der versicherten Person tritt eine der unter Ziffer 2.2.15.1
a) bis e) oder Ziffer 2.2.15.2 der Zusatzbedingungen genannten schweren Unfallverletzungen ein.
b) Im Rahmen des Rehabilitationsmanagements organisieren und koordinieren wir auf Ihren Wunsch die notwendigen Heilund Rehabilitationsmaßnahmen sowie die berufliche Wiedereingliederung nach einem Unfall.
Darüber hinaus übernehmen wir die daraus entstehenden Organisationsund Koordinationskosten.
2.2.7.2. Art der Leistungen
Wir gewähren im Rahmen des Rehabilitationsmanagements die folgenden Leistungen:
a) Medizinmanagement
Beratung zu medizinischen Maßnahmen
Erstellung eines Rehabilitationsplanes
Umsetzung der Behandlungsschritte:
Organisation und Koordination von medizinischen Maßnahmen
b) Berufliches Wiedereingliederungsmanagement
Beratung bei der behinderungsgerechten Umgestaltung des Arbeitsplatzes
Initiierung einer stufenweise durchgeführten Wiedereingliederung
Zusammenarbeit mit beteiligten öffentlichen RehaTrägern
Analyse des Arbeitsmarkes
Entwicklung neuer Berufsziele
Organisation geeigneter Qualifizierungsoder Umschulungsmaßnahmen
Training von Bewerbungsgesprächen
2.2.8. Kurund Rehabilitationskosten
a) Wir ersetzen die unfallbedingten
infolge eines Unfalles notwendig werden
innerhalb von 3 Jahren
für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einer Woche durchgeführt werden.
b) Die Voraussetzungen
c) Nicht als Kuroder Rehabilitationsmaßnahme im Sinne dieser Bestimmungen gelten stationäre Behandlungen
d) Der Kostenersatz für Kurund Rehabilitationsmaßnahmen ist auf insgesamt 60.000 Euro begrenzt.
2.2.9. Behinderungsbedingte Kosten
a) Wir ersetzen die unter b) genannten behinderungsbedingten Kosten. Die Voraussetzungen für den Kostenersatz gelten als erfüllt
Infolge eines Unfalles ein gemäß Ziffer 2.1.1 und Ziffer 3 dieser Zusatzbedingungen ermittelter
der Kostenersatz ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich ist und
der Kostenersatz innerhalb von 3 Jahren
b) Wir ersetzen die aufgrund des Unfalles notwendigen
Kosten für künstliche Organe sowie Organtransplantationen.
Organisationsund Umbaukosten für den behindertengerechten Umbau des Wohnsitzes der versicherten Person oder alternativ den Umzug in einen behindertengerechten Wohnsitz.
Umbaukosten eines Kraftfahrzeuges in ein behindertengerechtes Fahrzeug.
Kosten für künstliche Gliedmaßen und künstliche Gelenke.
Kosten für Hilfsmittel und Hilfsgeräte wie Gehhilfen
Anschaffungsund Ausbildungskosten eines erforderlichen Assistenzhundes
Kosten einer behindertengerechten Fortbildung (zum Beispiel das Erlernen von Gebärdensprache oder Blindenschrift).
c) Der Kostenersatz für behinderungsbedingte Kosten ist auf insgesamt 15.000 Euro begrenzt.
2.2.10. Reparaturkosten für künstliche Gliedmaßen
a) Wir ersetzen die Wiederbeschaffungsoder Reparaturkosten für zerstörte oder beschädigte künstliche Gliedmaßen
die künstlichen Gliedmaßen durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis zerstört oder beschädigt wurden und
das Unfallereignis gleichzeitig zu einer Gesundheitsschädigung führte
b) Der Kostenersatz für die Wiederbeschaffungsoder Reparaturkosten künstlicher Gliedmaßen ist auf insgesamt 3.000 Euro begrenzt.
2.2.11. Umschulungsmaßnahmen
a) Wir ersetzen die notwendigen und nachgewiesenen Kosten einer staatlich anerkannten Umschulungsmaßnahme
die versicherte Person die Kosten selbst zu tragen hat und
die notwendigen Umschulungsmaßnahmen ausschließlich aufgrund der durch den Unfall verursachten Invalidität erforderlich sind und
die versicherte Person voraussichtlich außerstande ist
die Umschulungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren
b) Der Kostenersatz für Umschulungsmaßnahmen ist auf insgesamt
12.000 Euro begrenzt.
2.2.12. Psychologische Betreuung
a) Wir ersetzen die notwendigen und nachgewiesenen Kosten für psychologische Betreuung und Behandlungen
diese aufgrund einer direkten oder indirekten Unfalleinwirkung ärztlich angeordnet werden oder
die versicherte Person unfallbedingt einen Leistungsanspruch auf Sofortleistungen bei schweren Unfallverletzungen gemäß Ziffer 2.2.15.1 der Zusatzbedingungen hat oder
die versicherte Person einen Leistungsanspruch auf Kapitalleistungen gemäß Ziffer 2.2.15.2 der Zusatzbedingungen hat oder
eine mitversicherte Person aufgrund eines Unfalles tödlich verletzt wird oder
die versicherte Person Opfer eines Überfalls oder einer Geiselnahme geworden ist
b) Der Kostenersatz für psychologische Betreuung und Behandlungen ist auf insgesamt 2.000 Euro begrenzt.
2.2.13. Besondere Leistungen für Kinder
2.2.13.1. Vollwaisenrente
a) Werden beide bei Janitos unfallversicherte Elternteile durch das gleiche Unfallereignis tödlich verletzt
b) Die jährliche Rente je Kind bemisst sich an der Bruttojahresprämie
c) Die Rente wird längstens bis zu dem Jahr gezahlt
2.2.13.2. Zusätzliche Todesfallleistung
Werden beide bei Janitos unfallversicherte Elternteile durch das gleiche Unfallereignis tödlich verletzt
Voraussetzung ist
18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
2.2.13.3. Haushaltshilfe und Kinderbetreuung
a) Kann die versicherte Person unfallbedingt ihren Versorgungsund Betreuungspflichten für im Haushalt lebende
b) Die Höhe der Leistungen beträgt maximal 60 Euro pro Tag.
Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation und Vermittlung der Kinderbetreuung bzw. Haushaltshilfe.
c) Die Leistungen werden erbracht
2.2.13.4. Privatund Nachhilfeunterricht
a) Kann das versicherte minderjährige Kind unfallbedingt nicht oder nicht regelmäßig am regulären schulischen Unterricht teilnehmen
b) Die Höhe der Leistungen beträgt maximal 40 Euro je ausgefallenem Schultag.
Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation und Vermittlung des Privatunterrichts.
c) Die Leistungen werden längstens bis 100 Tage nach dem Unfallereignis erbracht.
2.2.13.5. RoominginLeistung
a) Befindet sich ein versichertes Kind nach einem Unfall in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung
b) Die vollstationäre Heilbehandlung aufgrund des Unfallereignisses ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
2.2.14. Versorgung und Heimtransport von Haustieren
a) Kann die versicherte Person unfallbedingt ihren Versorgungspflichten gegenüber den im Haushalt lebenden Haustieren nicht nachkommen
b) Als Haustiere im Sinne dieser Bestimmungen gelten nur Tiere
c) Die Höhe der Leistungen beträgt maximal 40 Euro pro Tag.
Darüber hinaus übernehmen wir auf Wunsch auch die Organisation und Vermittlung der Unterbringung.
d) Die Leistungen werden erbracht
e) Nach einem Unfall der versicherten Person im Inland ersetzen wir außerdem die zusätzlichen Kosten für den Heimtransport mitgeführter Haustiere des Verunfallten
2.2.15. Schwerverletztenklausel
2.2.15.1. Sofortleistung bei schweren Unfallverletzungen
Wir zahlen bei Eintritt einer der unter a) bis f) genannten schweren Unfallverletzungen eine Sofortleistung in Höhe von 20.000 Euro
Voraussetzung für die Leistung ist der Nachweis der Schwerverletzung infolge eines Unfalles durch eine schriftliche ärztliche Diagnose.
Ein Anspruch auf die Sofortleistung besteht jedoch nicht
a) Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen Hand.
b) Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks.
c) Dauerhafte Erblindung beider Augen.
d) Dauerhafte Verminderung der Sehschärfe an jedem Auge um mindestens 60 Prozent.
e) Dauerhafte Hemiparese nach SchädelHirnTrauma.
f) Mehrfachverletzung / Polytrauma:
Fraktur an zwei langen Röhrenknochen unterschiedlicher Körperregionen oder
Gewebe zerstörende Schäden an mindestens zwei der folgenden Organe: Herz
Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen: Fraktur eines langen Röhrenknochens
2.2.15.2. Kapitalleistung bei schweren Verbrennungen
a) Erleidet die versicherte Person unfreiwillig Verbrennungen II. oder
III. Grades von mehr als 20 Prozent der Körperoberfläche
b) Voraussetzungen für die Leistung sind der Nachweis der Verletzungen durch ein fachärztliches Attest sowie die schriftliche Geltendmachung der Leistung innerhalb von 3 Jahren nach dem Verletzungsereignis.
c) Ein Anspruch auf die Leistung besteht nicht
2.2.15.3. Erhöhte Sofortbzw. Kapitalleistung nach Immobilienerwerb Abweichend von Ziffer 2.2.15.1 und 2.2.15.2 der Zusatzbedingungen gilt:
a) Wir zahlen eine erhöhte Sofortbzw. Kapitalleistung
b) Die Sofortbzw. Kapitalleistung beträgt für Sie und Ihren Partner (jeweils soweit im Rahmen des Vertrages mitversichert) je 30.000 Euro.
c) Der Anspruch auf die Zahlung der erhöhten Sofortbzw. Kapitalleistung kann während eines Zeitraums von insgesamt 3 Jahren
d) Nach Eintritt des Versicherungsfalles ist der Zeitpunkt des Eigentumserwerbs bzw. des Baubeginns von Ihnen nachzuweisen.
2.2.16. Gipsgeld
Muss eine versicherte Person aufgrund eines versicherten Unfallereignisses
2.2.17. Helmgeld
Hat die versicherte Person aufgrund eines versicherten Unfalls eine Invalidität gemäß Ziffer 2.1.1 der Zusatzbedingungen erlitten und zum Zeitpunkt des Unfallereignisses nachweisbar einen Helm getragen
2.2.18. Janitos Unfallvorsorge
Erleidet eine versicherte Person eine Gesundheitsschädigung durch einen Unfall gemäß Ziff. 1.3 der Zusatzbedingungen während einer privaten Aktivität
Voraussetzung für die Leistung ist
der Nachweis der Gesundheitsschädigung durch Vorlage eines ärztlichen Attests
der Nachweis
die Geltendmachung der Leistung innerhalb von 12 Monaten vom Unfalltag an.
3. Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?
Krankheiten oder Gebrechen
Im Falle einer unfallbedingten Invalidität wird Janitos den Prozentsatz des Invaliditätsgrades jedoch nur dann entsprechend dem Mitwirkungsanteil der Krankheit oder des Gebrechens mindern
es sich bei der mitwirkenden Krankheit um Osteoporose handelt oder
das ursächliche Unfallereignis durch Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen gemäß Ziffer 1.4 der Zusatzbedingungen verursacht wurde.
Wir verzichten jedoch generell auf die Anrechnung des Mitwirkungsanteils von Krankheiten oder Gebrechen
der Mitwirkungsanteil weniger als 50 Prozent beträgt oder
durch das Unfallereignis ein dauerhafter Invaliditätsgrad von mehr als 50 Prozent gemäß Ziffer 2.1.1 der Zusatzbedingungen eingetreten ist.
4. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Dokumentversion: 2021.04