In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif best Selection folgendes für Welche Leistungsarten können prämienpflichtig vereinbart werden?:
Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungsarten und die Versicherungssummen ergeben sich aus dem Vertrag.
2.1.1. Invaliditätsleistung
Versicherungsschutz für Invaliditätsleistung besteht
2.1.1.1. Voraussetzungen für die Leistung
a) Infolge eines Unfalles muss eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit der versicherten Person eingetreten sein (Invalidität).
Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft
b) Die Invalidität muss innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein.
c) Die Invalidität muss innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt werden.
d) Die Invalidität muss innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall von Ihnen bei uns geltend gemacht werden.
2.1.1.2. Art und Höhe der Leistung:
a) Die Invaliditätsleistung wird als Kapitalleistung gezahlt.
b) Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad.
c) Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile
d) Bei allen nicht in der Gliedertaxe genannten Körperteilen
e) Bei den in der Gliedertaxe genannten inneren Organen können Sie vor der gutachterlichen Erstbewertung schriftlich verlangen
f) Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt
g) Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall beeinträchtigt
2.1.1.3. Tod der versicherten Person nach dem Unfall Stirbt die versicherte Person
a) unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall
b) nachdem ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden war aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder unabhängig von der Ursache später als ein Jahr nach dem Unfall
2.1.1.4. Progressionsmodell
Im Grundmodell entspricht die Kapitalleistung dem durch den Grad der Invalidität bezeichneten Prozentsatz der Invaliditätssumme. In den Progressionsmodellen ist der als Kapitalleistung zu erbringende Prozentsatz der Invaliditätssumme bei bestimmten Invaliditätsgraden höher als der Invaliditätsgrad.
Das mit uns für die jeweilige versicherte Person vereinbarte Leistungsmodell (Progression) ergibt sich aus dem Versicherungsschein und seinen jeweiligen Nachträgen.
Führt ein versicherter Unfall gemäß den Voraussetzungen und Bestimmungen zu einem Invaliditätsgrad von mehr als 25 Prozent
a) Progressionsmodell 225
der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird zweifach entschädigt.
der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.
b) Progressionsmodell 350
der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.
der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird fünffach entschädigt.
c) Progressionsmodell 500
der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.
der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird achtfach entschädigt.
d) Progressionsmodell 600
der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.
der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird zehnfach entschädigt.
e) Progressionsmodell 1000
der über 25 Prozent und unter 51 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird dreifach entschädigt.
der über 50 Prozent liegende Teil des Invaliditätsgrades wird achtzehnfach entschädigt.
2.1.2. UnfallRente
Versicherungsschutz für UnfallRente besteht
2.1.2.1. Voraussetzungen für die Leistung
Die Voraussetzung für die Leistung einer UnfallRente gilt als erfüllt
Welche Gliedertaxenvariante für die Ermittlung des Invaliditätsgrades gemäß Ziffer 2.1.1. der Zusatzbedingungen Gültigkeit hat
Wird neben der UnfallRente gleichzeitig eine Invaliditätsleistung vereinbart
2.1.2.2. Höhe der Leistung
Die UnfallRente wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Eine Minderung des Prozentsatzes des Invaliditätsgrades entsprechend dem Mitwirkungsanteil von Krankheiten oder Gebrechen gemäß Ziffer 3 der Zusatzbedingungen erfolgt generell nicht.
2.1.2.3. Beginn und Dauer der UnfallRente
Die UnfallRente wird rückwirkend ab Beginn des Monats
Die UnfallRente wird bis zum Ersten des Monats gezahlt
a) die versicherte Person stirbt. Zur Überprüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt
b) eine nach Ziffer 14 der Zusatzbedingungen vorgenommene Neubemessung ergeben hat
2.1.2.4. Dynamisierung während des Leistungsfalls (Passivdynamik)
Die monatliche UnfallRente erhöht sich jährlich um 1
2.1.2.5. Fortführung der Leistungen bei Tod des Rentenbeziehers
Nach dem Tod des UnfallRentenbeziehers verbleibt ein Anspruch von insgesamt 70 Prozent der UnfallRente bei den Erbberechtigten gemäß gesetzlicher Erbfolge. Als Bemessungsgrundlage gilt die Höhe der UnfallRente in dem Monat
An minderjährige Erbberechtigte werden die Leistungen maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres weitergezahlt.
An volljährige Erbberechtigte werden die Leistungen 36 Monate lang nach dem Tod des UnfallRentenbeziehers weitergezahlt.
2.1.3. UnfallTagegeld
Versicherungsschutz für UnfallTagegeld besteht
2.1.3.1. Voraussetzungen für die Leistung
Das vereinbarte UnfallTagegeld wird gezahlt
Geht die versicherte Person nach einem Unfall aus Pflichtgefühl ihrem Beruf soweit wie möglich nach
Für die Bemessung des Grades der Arbeitsbeeinträchtigung ist der objektive ärztliche Befund ausschlaggebend.
2.1.3.2. Höhe der Leistung
Das UnfallTagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung abgestuft.
2.1.3.3. Dauer der Leistung
UnfallTagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung
2.1.4. UnfallKrankenhaustagegeld
Versicherungsschutz für UnfallKrankenhaustagegeld besteht
2.1.4.1. Voraussetzungen für die Leistung
Das vereinbarte UnfallKrankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt
a) an dem sich die versicherte Person unfallbedingt in einer medizinisch notwendigen vollstationären Heiloder Rehabilitationsbehandlung befindet.
b) an dem die versicherte Person unfallbedingt einen medizinisch notwendigen vollstationären Kuroder Sanatoriumsaufenthalt absolviert.
c) an dem sich die versicherte Person unfallbedingt in einer medizinisch notwendigen vollstationären Desensibilisierungsmaßnahme zur Behandlung von Allergien befindet.
d) an dem bei der versicherten Person unfallbedingt ein medizinisch notwendiger ambulantoperativer Eingriff durchgeführt wird.
e) an dem bei der versicherten Person eine unfallbedingte und medizinisch notwendige ambulante ärztliche Erstversorgung eines Knochenbruchs durchgeführt wird.
2.1.4.2. Höhe der Leistung
Das UnfallKrankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Es wird bei Auslandsaufenthalten verdoppelt
2.1.4.3. Beginn und Dauer der Leistung
Das vereinbarte UnfallKrankenhaustagegeld wird
2.1.5. UnfallGenesungsgeld
Versicherungsschutz für UnfallGenesungsgeld besteht
2.1.5.1. Voraussetzungen für die Leistung
Das vereinbarte UnfallGenesungsgeld wird gezahlt
2.1.5.2. Höhe der Leistung
Das UnfallGenesungsgeld wird in gleicher Höhe wie die vereinbarte Versicherungssumme für das UnfallKrankenhaustagegeld gezahlt.
2.1.5.3. Dauer der Leistung
UnfallGenesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt
Der Anspruch auf UnfallGenesungsgeld bleibt auch dann bestehen
2.1.6. UnfallTodesfallleistung
Versicherungsschutz für UnfallTodesfallleistung besteht
2.1.6.1. Voraussetzungen für die Leistung
Die vereinbarte UnfallTodesfallleistung wird gezahlt
Ist eine versicherte Person verschollen
2.1.6.2. Höhe der Leistung
Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
Werden beide bei Janitos unfallversicherte Elternteile durch das gleiche Unfallereignis tödlich verletzt
2.1.7. UnfallPflegegeld und UnfallKomageld
Versicherungsschutz für UnfallPflegegeld und UnfallKomageld besteht automatisch
2.1.7.1. Voraussetzungen für die Leistung
UnfallPflegegeld wird gezahlt
Sofern die PflegeAssistanceleistungen gemäß Ziffer 10.1 der Zusatzbedingungen in Anspruch genommen werden
UnfallKomageld wird gezahlt
2.1.7.2. Höhe der Leistung
Das UnfallPflegegeld wie auch das UnfallKomageld beträgt 30 Euro je Kalendertag.
Besteht ein gleichzeitiger Anspruch auf UnfallPflegegeld
2.1.7.3. Dauer der Leistung
UnfallPflegegeld wird für die Dauer der Einstufung in eine Pflegestufe bzw. Pflegegrad der sozialen Pflegeversicherung
UnfallKomageld wird für die Dauer des Komas
Dokumentversion: 2021.04