In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif best Selection folgendes für Erweiterungen des Unfallbegriffs:
Als Unfall gilt/gelten auch:
a) das bewusste in Kauf nehmen von Gesundheitsschäden
b) plötzlich von außen auf den Körper wirkende mechanische
c) wenn die versicherte Person den schädlichen Stoffen oder Einwirkungen durch unabwendbare Umstände über einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen ausgesetzt war.
d) das Erleiden eines Sonnenbrandes oder eines Sonnenstichs.
e) Gesundheitsschädigungen oder der Tod durch den Entzug von Flüssigkeit
f) das infolge einer Entführung oder Geiselnahme erfolgende unsachgemäße Verabreichen von Medikamenten sowie der Medikamentenentzug.
g) Gesundheitsschäden durch Herzinfarkt und Schlaganfall
h) Gesundheitsschäden durch allergische Reaktionen
die infolge von Unfallverletzungen verursacht wurden. Dies beinhaltet auch geringfügige Hautoder Schleimhautverletzungen sowie Tierbisse oder stiche.
die infolge von unfallbedingten Heilmaßnahmen verursacht wurden.
i) Gesundheitsschäden infolge der Aufnahme von Nahrung oder sonstiger Stoffe durch den Schlund. Dies gilt insbesondere auch dann
j) Gesundheitsschäden infolge von Erfrierungen sowie der Erfrierungstod.
k) der Ertrinkungsbzw. Erstickungstod unter Wasser.
l) tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen. Darüber hinaus sind die Kosten für Dekompressionskammerbehandlungen gemäß Ziffer 2.2.3 der Zusatzbedingungen mitversichert.
Die unter Ziffer 1.5 b) bis l) genannten Unfälle sind nur versichert
Dokumentversion: 2021.04
Als Unfall gilt/gelten auch:
a) das bewusste in Kauf nehmen von Gesundheitsschäden
b) plötzlich von außen auf den Körper wirkende mechanische
c) wenn die versicherte Person den schädlichen Stoffen oder Einwirkungen durch unabwendbare Umstände über einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen ausgesetzt war.
d) das Erleiden eines Sonnenbrandes oder eines Sonnenstichs.
e) Gesundheitsschädigungen oder der Tod durch den Entzug von Flüssigkeit
f) das infolge einer Entführung oder Geiselnahme erfolgende unsachgemäße Verabreichen von Medikamenten sowie der Medikamentenentzug.
g) Gesundheitsschäden durch Herzinfarkt und Schlaganfall
h) Gesundheitsschäden durch allergische Reaktionen
die infolge von Unfallverletzungen verursacht wurden. Dies beinhaltet auch geringfügige Hautoder Schleimhautverletzungen sowie Tierbisse oder stiche.
die infolge von unfallbedingten Heilmaßnahmen verursacht wurden.
i) Gesundheitsschäden infolge der Aufnahme von Nahrung oder sonstiger Stoffe durch den Schlund. Dies gilt insbesondere auch dann
j) Gesundheitsschäden infolge von Erfrierungen sowie der Erfrierungstod.
k) der Ertrinkungsbzw. Erstickungstod unter Wasser.
l) tauchtypische Gesundheitsschäden wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen. Darüber hinaus sind die Kosten für Dekompressionskammerbehandlungen gemäß Ziffer 2.2.3 der Zusatzbedingungen mitversichert.
Die unter Ziffer 1.5 b) bis l) genannten Unfälle sind nur versichert
Dokumentversion: 2021.04