In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif best Selection folgendes für Familienvorsorge:
5.1.1. Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft
a) Im Rahmen der Familienvorsorge gewähren wir Ihnen prämienfreien
Der Versicherungsschutz umfasst die Leistungen der Produktlinie Best Selection mit folgenden Leistungsarten und Konditionen:
Invaliditätsleistung mit einer Versicherungssumme von
100.000 Euro und Gliedertaxe „Trend“ ohne Progression
UnfallTodesfallleistung mit einer Versicherungssumme von
10.000 Euro
UnfallKrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld in Höhe von 20 Euro
b) Der Versicherungsschutz wird bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages zuzüglich zwölf weiterer Monate gewährt.
c) Wird während der Gültigkeit der Familienvorsorge ein Antrag auf Einschluss des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners gestellt
5.1.2. Schwangerschaft
a) Im Rahmen der Familienvorsorge gewähren wir Ihnen prämienfreien
Der Versicherungsschutz umfasst die Leistungen der Produktlinie Best Selection mit folgenden Leistungsarten und Konditionen:
Invaliditätsleistung mit einer Versicherungssumme von 60.000 Euro und Gliedertaxe „Trend“ ohne Progression.
UnfallTodesfallleistung mit einer Versicherungssumme von
10.000 Euro.
b) Schwangerschaft
Für Ihre ungeborenen Kinder besteht Unfallversicherungsschutz längstens bis zum Tag der Geburt. Gesundheitsschäden des ungeborenen Kindes sind sowohl bei einer unfallbedingten Einwirkung auf die Mutter
c) Geburt eines Kindes
Der Versicherungsschutz für Ihre neugeborenen Kinder wird ab dem Tag der Geburt bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages zuzüglich zwölf weiterer Monate gewährt.
d) Adoption eines Kindes
Der Versicherungsschutz gilt für Ihre adoptierten Kinder unter 15 Jahren. Er wird ab Rechtswirksamkeit der Adoption bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages zuzüglich zwölf weiterer Monate gewährt.
e) Wird während der Gültigkeit der Familienvorsorge ein Antrag auf Einschluss eines neugeborenen oder adoptierten Kindes gestellt
Darüber hinaus wird in diesen Fällen auf eine Gesundheitsprüfung bei dem zu versichernden Kind verzichtet.
5.1.3. Prämienbefreiung bei Tod oder Invalidität des Versicherungsnehmers
a) Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben
wird die Versicherung Ihres Kindes sowie Ihres Ehepartners bzw. Partners der eingetragenen Lebensgemeinschaft mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres prämienfrei weitergeführt
wird wenn nichts anderes vereinbart ist der gesetzliche Vertreter des Kindes neuer Versicherungsnehmer.
b) Wenn Sie während der Versicherungsdauer aufgrund eines über diesen Vertrag versicherten Unfalles eine Invalidität von mindestens 50 Prozent gemäß Ziffer 2.1.1 der Zusatzbedingungen erleiden
wird die Versicherung Ihres Kindes sowie Ihres Ehepartners bzw. Partners der eingetragenen Lebensgemeinschaft mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres prämienfrei weitergeführt
c) Voraussetzungen für die Prämienbefreiung gemäß Ziffer 5.1.3 a) und b) sind:
die Versicherung war zum Zeitpunkt des Todes bzw. des Unfallereignisses nicht gekündigt und
Ihr Tod oder Ihre Invalidität wurde nicht durch Kriegsoder Bürgerkriegsereignisse verursacht.
Dokumentversion: 2021.04
5.1.1. Eheschließung oder eingetragene Lebenspartnerschaft
a) Im Rahmen der Familienvorsorge gewähren wir Ihnen prämienfreien
Der Versicherungsschutz umfasst die Leistungen der Produktlinie Best Selection mit folgenden Leistungsarten und Konditionen:
Invaliditätsleistung mit einer Versicherungssumme von
100.000 Euro und Gliedertaxe „Trend“ ohne Progression
UnfallTodesfallleistung mit einer Versicherungssumme von
10.000 Euro
UnfallKrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld in Höhe von 20 Euro
b) Der Versicherungsschutz wird bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages zuzüglich zwölf weiterer Monate gewährt.
c) Wird während der Gültigkeit der Familienvorsorge ein Antrag auf Einschluss des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners gestellt
5.1.2. Schwangerschaft
a) Im Rahmen der Familienvorsorge gewähren wir Ihnen prämienfreien
Der Versicherungsschutz umfasst die Leistungen der Produktlinie Best Selection mit folgenden Leistungsarten und Konditionen:
Invaliditätsleistung mit einer Versicherungssumme von 60.000 Euro und Gliedertaxe „Trend“ ohne Progression.
UnfallTodesfallleistung mit einer Versicherungssumme von
10.000 Euro.
b) Schwangerschaft
Für Ihre ungeborenen Kinder besteht Unfallversicherungsschutz längstens bis zum Tag der Geburt. Gesundheitsschäden des ungeborenen Kindes sind sowohl bei einer unfallbedingten Einwirkung auf die Mutter
c) Geburt eines Kindes
Der Versicherungsschutz für Ihre neugeborenen Kinder wird ab dem Tag der Geburt bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages zuzüglich zwölf weiterer Monate gewährt.
d) Adoption eines Kindes
Der Versicherungsschutz gilt für Ihre adoptierten Kinder unter 15 Jahren. Er wird ab Rechtswirksamkeit der Adoption bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages zuzüglich zwölf weiterer Monate gewährt.
e) Wird während der Gültigkeit der Familienvorsorge ein Antrag auf Einschluss eines neugeborenen oder adoptierten Kindes gestellt
Darüber hinaus wird in diesen Fällen auf eine Gesundheitsprüfung bei dem zu versichernden Kind verzichtet.
5.1.3. Prämienbefreiung bei Tod oder Invalidität des Versicherungsnehmers
a) Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben
wird die Versicherung Ihres Kindes sowie Ihres Ehepartners bzw. Partners der eingetragenen Lebensgemeinschaft mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres prämienfrei weitergeführt
wird wenn nichts anderes vereinbart ist der gesetzliche Vertreter des Kindes neuer Versicherungsnehmer.
b) Wenn Sie während der Versicherungsdauer aufgrund eines über diesen Vertrag versicherten Unfalles eine Invalidität von mindestens 50 Prozent gemäß Ziffer 2.1.1 der Zusatzbedingungen erleiden
wird die Versicherung Ihres Kindes sowie Ihres Ehepartners bzw. Partners der eingetragenen Lebensgemeinschaft mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Versicherungssummen bis zum Ablauf des Versicherungsjahres prämienfrei weitergeführt
c) Voraussetzungen für die Prämienbefreiung gemäß Ziffer 5.1.3 a) und b) sind:
die Versicherung war zum Zeitpunkt des Todes bzw. des Unfallereignisses nicht gekündigt und
Ihr Tod oder Ihre Invalidität wurde nicht durch Kriegsoder Bürgerkriegsereignisse verursacht.
Dokumentversion: 2021.04