In der Unfallversicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif best Selection folgendes für Prämienpflichtige Leistungen:
11.2.1. UnfallRente
Abweichend von Ziffer 2.1.2.5 der Zusatzbedingungen verbleibt ein Anspruch von insgesamt 100 Prozent der UnfallRente bei den Erbberechtigten gemäß gesetzlicher Erbfolge. Als Bemessungsgrundlage gilt die Höhe der UnfallRente in dem Monat
Abweichend von Ziffer 2.1.2.5 der Zusatzbedingungen werden die Leistungen an volljährige Erbberechtigte 5 Jahren lang nach dem Tod des UnfallRentenbeziehers weitergezahlt.
11.2.2. UnfallKrankenhaustagegeld
Abweichend von Ziffer 2.1.4.1 der Zusatzbedingungen gilt:
a) Das vereinbarte UnfallKrankenhaustagegeld wird für mindestens für 5 Tage geleistet.
b) Das UnfallKrankenhaustagegeld wird auch für jeden Kalendertag
11.2.3. UnfallPflegegeld
Abweichend von Ziffer 2.1.7 der Zusatzbedingungen gilt:
a) Die Höhe des UnfallPflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe bzw. dem Pflegegrad der sozialen Pflegeversicherung (§ 14 und § 15 SGB XI mit Stand 12.04.2012 oder später). Es gilt folgende Staffelung:
30 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe I bzw.
Pflegegrad 2 der sozialen Pflegeversicherung.
40 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe II bzw.
Pflegegrad 3 der sozialen Pflegeversicherung.
60 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe III bzw. mindestens Pflegegrad 4 der sozialen Pflegeversicherung.
b) Die Begrenzung unserer Leistungspflicht auf das insgesamt Dreifache des UnfallKrankenhaustagegeldes entfällt
11.2.4. UnfallKomageld
Abweichend von Ziffer 2.1.7 der Zusatzbedingungen gilt:
a) Das UnfallKomageld wird für die Dauer des Komas
b) Die Begrenzung unserer Leistungspflicht auf das insgesamt Dreifache des UnfallKrankenhaustagegeldes entfällt
Dokumentversion: 2021.04
11.2.1. UnfallRente
Abweichend von Ziffer 2.1.2.5 der Zusatzbedingungen verbleibt ein Anspruch von insgesamt 100 Prozent der UnfallRente bei den Erbberechtigten gemäß gesetzlicher Erbfolge. Als Bemessungsgrundlage gilt die Höhe der UnfallRente in dem Monat
Abweichend von Ziffer 2.1.2.5 der Zusatzbedingungen werden die Leistungen an volljährige Erbberechtigte 5 Jahren lang nach dem Tod des UnfallRentenbeziehers weitergezahlt.
11.2.2. UnfallKrankenhaustagegeld
Abweichend von Ziffer 2.1.4.1 der Zusatzbedingungen gilt:
a) Das vereinbarte UnfallKrankenhaustagegeld wird für mindestens für 5 Tage geleistet.
b) Das UnfallKrankenhaustagegeld wird auch für jeden Kalendertag
11.2.3. UnfallPflegegeld
Abweichend von Ziffer 2.1.7 der Zusatzbedingungen gilt:
a) Die Höhe des UnfallPflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe bzw. dem Pflegegrad der sozialen Pflegeversicherung (§ 14 und § 15 SGB XI mit Stand 12.04.2012 oder später). Es gilt folgende Staffelung:
30 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe I bzw.
Pflegegrad 2 der sozialen Pflegeversicherung.
40 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe II bzw.
Pflegegrad 3 der sozialen Pflegeversicherung.
60 Euro je Kalendertag bei Einstufung in Pflegestufe III bzw. mindestens Pflegegrad 4 der sozialen Pflegeversicherung.
b) Die Begrenzung unserer Leistungspflicht auf das insgesamt Dreifache des UnfallKrankenhaustagegeldes entfällt
11.2.4. UnfallKomageld
Abweichend von Ziffer 2.1.7 der Zusatzbedingungen gilt:
a) Das UnfallKomageld wird für die Dauer des Komas
b) Die Begrenzung unserer Leistungspflicht auf das insgesamt Dreifache des UnfallKrankenhaustagegeldes entfällt
Dokumentversion: 2021.04