In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Compact folgendes für Kündigung:
3.8.
Klagefrist, zuständiges Gericht und Aufsichtsbehörde A.3.8.1.
Hat der Versicherer einen Anspruch auf Versicherungsschutz dem Grunde nach abgelehnt, so kann der Anspruch von der versicherten Person zur Vermeidung des Verlustes gerichtlich geltend gemacht werden.
A.3.8.2.
Für Klagen gegen den Versicherer ist das Gericht an dessen Sitz zuständig. Hat ein Versicherungsagent den Vertrag vermittelt oder abgeschlossen, ist auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Agent zur Zeit der Vermittlung oder des Abschlusses seine gewerbliche Niederlassung oder bei Fehlen einer solchen seinen Wohnsitz hatte.
A.3.8.3.
Auf den Mobilitäts-Schutz (Schutzbrief) findet deutsches Recht Anwendung.
A.3.8.4.
Die zuständige Aufsichtsbehörde, bei der Beschwerden über den Versicherer eingereicht werden können, ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
KfzUmweltschadensversicherung für öffentlichrechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz
Dokumentversion: 2024.10
3.8.
Klagefrist, zuständiges Gericht und Aufsichtsbehörde A.3.8.1.
Hat der Versicherer einen Anspruch auf Versicherungsschutz dem Grunde nach abgelehnt, so kann der Anspruch von der versicherten Person zur Vermeidung des Verlustes gerichtlich geltend gemacht werden.
A.3.8.2.
Für Klagen gegen den Versicherer ist das Gericht an dessen Sitz zuständig. Hat ein Versicherungsagent den Vertrag vermittelt oder abgeschlossen, ist auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Agent zur Zeit der Vermittlung oder des Abschlusses seine gewerbliche Niederlassung oder bei Fehlen einer solchen seinen Wohnsitz hatte.
A.3.8.3.
Auf den Mobilitäts-Schutz (Schutzbrief) findet deutsches Recht Anwendung.
A.3.8.4.
Die zuständige Aufsichtsbehörde, bei der Beschwerden über den Versicherer eingereicht werden können, ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
KfzUmweltschadensversicherung für öffentlichrechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz
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