In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Compact folgendes für Untersuchung, Belege:
Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers gestatten sowie Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorlegen. Außerdem muss der Versicherungsnehmer die behandelnden Ärzte im Rahmen von § 213 Versicherungsvertragsgesetz von der Schweigepflicht entbinden.
Dokumentversion: 2024.10
Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers gestatten sowie Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorlegen. Außerdem muss der Versicherungsnehmer die behandelnden Ärzte im Rahmen von § 213 Versicherungsvertragsgesetz von der Schweigepflicht entbinden.
Dokumentversion: 2024.10