In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Compact folgendes für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen:
Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benutzen, wenn es das nach
§ 8 Absatz 1a FahrzeugZulassungsverordnung vorgeschriebene Wechselkennzeichen vollständig trägt. Außerdem dürfen der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzen lassen, wenn es das nach § 8 Absatz 1a der FahrzeugZulassungsverordnung vorgeschriebene Wechselkennzeichen vollständig trägt.
Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Dokumentversion: 2024.10
Der Fahrer darf ein mit einem Wechselkennzeichen zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur benutzen, wenn es das nach
§ 8 Absatz 1a FahrzeugZulassungsverordnung vorgeschriebene Wechselkennzeichen vollständig trägt. Außerdem dürfen der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nur von einem Fahrer benutzen lassen, wenn es das nach § 8 Absatz 1a der FahrzeugZulassungsverordnung vorgeschriebene Wechselkennzeichen vollständig trägt.
Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Dokumentversion: 2024.10