In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Compact folgendes für Anzeigepflicht:
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch den Versicherer führen kann, innerhalb einer Woche in Textform anzuzeigen.
Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer dies und den Fortgang des Verfahrens (z.B. Strafbefehl, Bußgeldbescheid) unverzüglich anzuzeigen, auch wenn er dem Versicherer das Schadenereignis bereits gemeldet hat.
Dokumentversion: 2024.10
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch den Versicherer führen kann, innerhalb einer Woche in Textform anzuzeigen.
Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer dies und den Fortgang des Verfahrens (z.B. Strafbefehl, Bußgeldbescheid) unverzüglich anzuzeigen, auch wenn er dem Versicherer das Schadenereignis bereits gemeldet hat.
Dokumentversion: 2024.10