In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Compact folgendes für Ausnahme:
Abweichend von E.6.1. ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Pflicht arglistig verletzt.
Dokumentversion: 2024.10
Abweichend von E.6.1. ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Pflicht arglistig verletzt.
Dokumentversion: 2024.10