In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Compact folgendes für Abtretung von Ansprüchen gegen Dritte:
Soweit der Versicherer Entschädigungsleistungen erbracht hat, sind der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen verpflichtet, Ansprüche gegen Dritte in einer den ausländischen Vorschriften entsprechenden Form an den Versicherer abzutreten.
Der Versicherungsnehmer muss
seine Ansprüche gegenüber Dritten an den Versicherer abtreten, soweit der Versicherer die Ansprüche befriedigt oder befriedigt hat,
den Versicherer bei Geltendmachung der Ansprüche unterstützen
dem Versicherer erforderlichenfalls die Prozessführung überlassen.
Folgen einer Pflichtverletzung
Dokumentversion: 2024.10
Soweit der Versicherer Entschädigungsleistungen erbracht hat, sind der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen verpflichtet, Ansprüche gegen Dritte in einer den ausländischen Vorschriften entsprechenden Form an den Versicherer abzutreten.
Der Versicherungsnehmer muss
seine Ansprüche gegenüber Dritten an den Versicherer abtreten, soweit der Versicherer die Ansprüche befriedigt oder befriedigt hat,
den Versicherer bei Geltendmachung der Ansprüche unterstützen
dem Versicherer erforderlichenfalls die Prozessführung überlassen.
Folgen einer Pflichtverletzung
Dokumentversion: 2024.10