In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Compact folgendes für Zwangsversteigerung:
Die Regelungen G.7.1. bis G.7.5. sind entsprechend anzuwenden, wenn das Fahrzeug des Versicherungsnehmers zwangsversteigert wird.
Wagniswegfall (z.B. durch Fahrzeugverschrottung)
Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, steht dem Versicherer die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er vom Wagniswegfall Kenntnis erlangt.
Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs
Kündigung einzelner Versicherungsarten
i
Zugang der Kündigung
Prämienabrechnung nach Kündigung
Besonderheiten bei der Veräußerung des Fahrzeugs
Dokumentversion: 2024.10
Die Regelungen G.7.1. bis G.7.5. sind entsprechend anzuwenden, wenn das Fahrzeug des Versicherungsnehmers zwangsversteigert wird.
Wagniswegfall (z.B. durch Fahrzeugverschrottung)
Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, steht dem Versicherer die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er vom Wagniswegfall Kenntnis erlangt.
Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs
Kündigung einzelner Versicherungsarten
i
Zugang der Kündigung
Prämienabrechnung nach Kündigung
Besonderheiten bei der Veräußerung des Fahrzeugs
Dokumentversion: 2024.10