In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Compact folgendes für Anzeige der Veräußerung:
Der Versicherungsnehmer und der Erwerber sind verpflichtet, dem Versicherer die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) der Verlust des Versicherungsschutzes.
1.1.
Ruheversicherung
H.1.1.1.
Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.1.2.
Der Vertrag geht in eine prämienfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde dem Versicherer die Außerbetriebsetzung mitteilt, es sei denn, die Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei Wochen oder der Versicherungsnehmer verlangt die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes.
H.1.1.3.
Die Regelungen nach H.1.1.1. und H.1.1.2. gelten nicht für Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
Dokumentversion: 2024.10
Der Versicherungsnehmer und der Erwerber sind verpflichtet, dem Versicherer die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) der Verlust des Versicherungsschutzes.
1.1.
Ruheversicherung
H.1.1.1.
Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet.
H.1.1.2.
Der Vertrag geht in eine prämienfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde dem Versicherer die Außerbetriebsetzung mitteilt, es sei denn, die Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei Wochen oder der Versicherungsnehmer verlangt die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes.
H.1.1.3.
Die Regelungen nach H.1.1.1. und H.1.1.2. gelten nicht für Wohnwagenanhänger sowie bei Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
Dokumentversion: 2024.10