In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Compact folgendes für Leistungsfreiheit:
Der Versicherungsnehmer hat keinen Versicherungsschutz, sobald er vorsätzlich eine seiner in D.1. und D.2. geregelten Pflichten verletzt hat. Bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers ist der
Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer die Verletzung der Pflicht aus D.2.1. nicht entgegenhalten, soweit er durch den Versicherungsfall als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, geschädigt wurde.
Dokumentversion: 2024.10
Der Versicherungsnehmer hat keinen Versicherungsschutz, sobald er vorsätzlich eine seiner in D.1. und D.2. geregelten Pflichten verletzt hat. Bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers ist der
Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer die Verletzung der Pflicht aus D.2.1. nicht entgegenhalten, soweit er durch den Versicherungsfall als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, geschädigt wurde.
Dokumentversion: 2024.10