In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Compact folgendes für Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Vorsatz:
Hat der Versicherungsnehmer die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht nach E.1.2. und E.1.3. vorsätzlich und in besonders schwerwiegender Weise verletzt (insbesondere bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, unterlassener Hilfeleistung, bewusst wahrheitswidrigen Angaben dem Versicherer gegenüber), erweitert sich die Leistungsfreiheit auf einen Betrag von höchstens je Euro 5.000,pro Schadenfall.
Dokumentversion: 2024.10
Hat der Versicherungsnehmer die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht nach E.1.2. und E.1.3. vorsätzlich und in besonders schwerwiegender Weise verletzt (insbesondere bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, unterlassener Hilfeleistung, bewusst wahrheitswidrigen Angaben dem Versicherer gegenüber), erweitert sich die Leistungsfreiheit auf einen Betrag von höchstens je Euro 5.000,pro Schadenfall.
Dokumentversion: 2024.10