In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Compact folgendes für Keine Anwendung der Schadenfreiheitsklasse:
Die Schadenfreiheitsklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung findet keine Anwendung auf den Beitrag zum Auslandsschaden-Schutz.
Eine Inanspruchnahme des AuslandsschadenSchutzes hat keine Belastung bzw. Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung zur Folge
A.7.10. Kündigung
Innovationsupdate Garantie
Leistungsverbesserungen, innerhalb des Buchstabens A (Umfang der Versicherung) künftiger Allgemeiner Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Produktlinie Compact, gelten auch für Ihren Vertrag. Diese Leistungsverbesserungen gelten auch für optionale Leistungsbausteine des Buchstaben A der AKB, wenn diese gegen Mehrprämie oder Zuschlag in Ihrem Versicherungsvertrag vertraglich vereinbart sind.
Garantie GDV Musterbedingungen
Weichen die, dem Vertrag zugrunde liegenden, Vertragsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den, durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen, Leistungsinhalten (GDVEmpfehlung auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AKB) ab, wird der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen Bedingungen regulieren.
Garantie Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Die Janitos Versicherung AG garantiert, dass die Leistungsinhalte die Mindeststandards der Empfehlung des Arbeitskreises „Beratungsprozesse“ in der Version vom 20.06.2019 voll erfüllen.
Beginn des Vertrags und vorläufiger Versicherungsschutz
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass der Versicherer den Antrag des Versicherungsnehmers annimmt. Grundsätzlich geschieht dies durch Übersendung des Versicherungsscheins.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn der Versicherungsnehmer die in seinem Versicherungsschein genannte fällige Prämie inklusiv der Versicherungssteuer gezahlt hat, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlt der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach C.1.2.
Vorläufiger Versicherungsschutz
Soll der Versicherungsschutz schon vor Einlösung des Versicherungsscheins beginnen, bedarf es einer besonderen Zusage des Versicherers oder den hierzu bevollmächtigen Personen (vorläufige Deckung).
Bevor die Prämie gezahlt ist, hat der Versicherungsnehmer nach folgenden Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz:
2.1.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Händigt der Versicherer dem Versicherungsnehmer die für die behördliche Zulassung notwendige Versicherungsbestätigung aus oder nennt der Versicherer dem Versicherungsnehmer bei elektronischer Versicherungsbestätigung die VersicherungsbestätigungsNummer, hat der Versicherungsnehmer in der Kfz-Haftpflichtversicherung vorläufigen Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf den Versicherungsnehmer zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Dokumentversion: 2024.10
Die Schadenfreiheitsklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung findet keine Anwendung auf den Beitrag zum Auslandsschaden-Schutz.
Eine Inanspruchnahme des AuslandsschadenSchutzes hat keine Belastung bzw. Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung zur Folge
A.7.10. Kündigung
Innovationsupdate Garantie
Leistungsverbesserungen, innerhalb des Buchstabens A (Umfang der Versicherung) künftiger Allgemeiner Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Produktlinie Compact, gelten auch für Ihren Vertrag. Diese Leistungsverbesserungen gelten auch für optionale Leistungsbausteine des Buchstaben A der AKB, wenn diese gegen Mehrprämie oder Zuschlag in Ihrem Versicherungsvertrag vertraglich vereinbart sind.
Garantie GDV Musterbedingungen
Weichen die, dem Vertrag zugrunde liegenden, Vertragsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den, durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen, Leistungsinhalten (GDVEmpfehlung auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AKB) ab, wird der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nach diesen Bedingungen regulieren.
Garantie Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Die Janitos Versicherung AG garantiert, dass die Leistungsinhalte die Mindeststandards der Empfehlung des Arbeitskreises „Beratungsprozesse“ in der Version vom 20.06.2019 voll erfüllen.
Beginn des Vertrags und vorläufiger Versicherungsschutz
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass der Versicherer den Antrag des Versicherungsnehmers annimmt. Grundsätzlich geschieht dies durch Übersendung des Versicherungsscheins.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn der Versicherungsnehmer die in seinem Versicherungsschein genannte fällige Prämie inklusiv der Versicherungssteuer gezahlt hat, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlt der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach C.1.2.
Vorläufiger Versicherungsschutz
Soll der Versicherungsschutz schon vor Einlösung des Versicherungsscheins beginnen, bedarf es einer besonderen Zusage des Versicherers oder den hierzu bevollmächtigen Personen (vorläufige Deckung).
Bevor die Prämie gezahlt ist, hat der Versicherungsnehmer nach folgenden Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz:
2.1.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Händigt der Versicherer dem Versicherungsnehmer die für die behördliche Zulassung notwendige Versicherungsbestätigung aus oder nennt der Versicherer dem Versicherungsnehmer bei elektronischer Versicherungsbestätigung die VersicherungsbestätigungsNummer, hat der Versicherungsnehmer in der Kfz-Haftpflichtversicherung vorläufigen Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf den Versicherungsnehmer zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Dokumentversion: 2024.10