In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Compact folgendes für Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung:
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich eine seiner in E.1. bis E.5. geregelten Pflichten, hat er keinen Versicherungsschutz. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Pflichten grob fahrlässig, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Für die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit bei Verletzung einer Auskunfts- oder Aufklärungspflicht im Schadenfall gilt folgende weitere Voraussetzung: Wir haben den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen.
Dokumentversion: 2024.10
Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich eine seiner in E.1. bis E.5. geregelten Pflichten, hat er keinen Versicherungsschutz. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Pflichten grob fahrlässig, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Für die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit bei Verletzung einer Auskunfts- oder Aufklärungspflicht im Schadenfall gilt folgende weitere Voraussetzung: Wir haben den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen.
Dokumentversion: 2024.10