In der Kfz-Versicherung der Janitos Versicherung gilt im Tarif Compact folgendes für Klage des Versicherungsnehmers:
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag kann der Versicherungsnehmer insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
dem Gericht, das für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers örtlich zuständig ist,
dem Gericht, das für den Geschäftssitz des Versicherers oder für die den Versicherungsnehmer betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
Dokumentversion: 2024.10
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag kann der Versicherungsnehmer insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
dem Gericht, das für den Wohnsitz des Versicherungsnehmers örtlich zuständig ist,
dem Gericht, das für den Geschäftssitz des Versicherers oder für die den Versicherungsnehmer betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
Dokumentversion: 2024.10